Anerkennung als Leistungserbringer von Reha-Sport

Hier finden Sie Hinweise zur Beantragung der Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX. Zur Qualitätssicherung der Rehabilitationssportangebote ist die nachstehende Vorgehensweise zwingend erforderlich.

Es ist wichtig, dass die entsprechenden Formulare zur Neubeantragung einmal komplett und gut leserlich eingereicht werden. Sie haben dafür die Möglichkeit die Formulare über den PC auszufüllen. Damit die Bearbeitung reibungslos erfolgen kann, prüfen Sie bitte folgende Punkte:

  • Sind Sie ordentliches Mitglied des HBRS und im Besitz einer 4-stelligen Vereinsnummer?
  • Sind Ihre Übungsleiter im Besitz einer entsprechend gültigen Übungsleiterlizenz für den Rehabilitationssport?
  • Verfügen Sie über ein Institutionskennzeichen?
  • Das Formular E muss von dem Vereinsverantwortlichem nach §26 BGB unterzeichnet werden.
  • Das Formular AN, muss stets vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein. Sollten Angaben fehlen, werden die Anträge zur Überarbeitung an den Verein zurückgesandt und es kommt zu Verzögerungen.
  • Das Formular ÜL muss bei neuen Übungsleitern eingereicht werden.
  • Das Formular M muss bei neuen Medizinern eingereicht werden.
  • Das Formular AP muss einmalig vom Ansprechpartner, vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

Verlängerungen und Änderungen bestehender Angebote

Zur Verlängerung der anerkannten Rehabilitationssportangebote erhält der Verein vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums eine Liste in der alle ablaufenden Rehabilitationssportangebote aufgeführt werden. Die Liste wird Ihnen ca. 1 Monate im Vorfeld zugesandt. Die Ausfüllhinweise werden in einem separaten Schreiben erläutert. Änderungen können in der Liste im vorgesehenen Feld vorgenommen werden. Sollte der Platz nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein entsprechendes Formular AN bei. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auf dem Formular AN die korrekte Angebotsnummer zur eindeutigen Zuordnung auf dem Formular AN aufgeführt wird. Sollte ein neuer Übungsleiter oder Arzt gemeldet werden, ist das Formular ÜL bzw. das Formular M beizulegen. Sollten Sie diese nicht erhalten haben bitten wir Sie Ihre Rehabilitationssportangebote über das Formular VL zu verlängern.

Das Ablaufdatum auf dieser Liste steht nicht in Verbindung mit der Gültigkeit der Lizenz des verantwortlichen Übungsleiters, sondern lediglich mit dem Ausstellungsdatum der Anerkennung. Auf der Verlängerungsliste finden Sie ggfls. auch nicht alle Ihre anerkannten Angebote, sondern nur die, die in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass Angebot nur gültig und abrechenbar ist, wenn auch die Übungsleiterlizenz gültig ist.

Als Bestätigung über die Verlängerung erhalten Sie von uns nach Bearbeitung eine Bestätigungsliste in Briefform. Nur die auf dieser Bestätigungsliste aufgeführten Angebote sind anerkannt und können mit den Kostenträgern abgerechnet werden.

WICHTIG: Sollten die Angebote per Verlängerungsliste nicht rechtzeitig vor dem Ablaufdatum bei uns eingehen, müssen wir davon ausgehen, dass diese nicht verlängert werden sollen, so dass diese aus der Datenbank gelöscht bzw. die Anerkennung verlieren, so dass auch eine Abrechnung mit den Kostenträgern für diese Angebote nicht mehr möglich sein wird.

Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass die angegebene Vereinsanschrift beim HBRS mit der bei der ARGE IK, die für die Vergabe der Institutionskennzeichen verantwortlich ist, hinterlegten Anschrift identisch sein muss. Bei fehlender Übereinstimmung der Vereinsanschriften, kann dies bei der Abrechnung zu Verzögerungen führen. Sollte dies der Fall sein wird der HBRS grundsätzlich über die Kostenträger informiert. Um eine schnelle Klärung herbeiführen zu können bitten wir Sie auch besonders darauf zu achten, dass dem HBRS Ihre aktuellen Kontaktdaten gemeldet werden.