Informationen des DOSB zum Erwerb des Prüferausweises für das Deutsche Sportabzeichen

Quelle LSBH und DBS

1. Sportorganisationen

Als Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit und ohne Behinderung darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises ist. Der Prüferausweis wird durch den zuständigen LSB  kostenfrei ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit einer Prüfer*in zugeordnet ist. Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig.

Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte. Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig.

PRÜFER*IN DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 

Die aktuellen Termine für die den Basislehrgang finden Sie hier .

Ihr LSB bzw. seine Untergliederungen informieren über:

  • Inhalte, Termine, Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Zugangsvoraussetzungen (z.B. Mitglied in einem Sportverein, Mindestalter 16 Jahre etc.)
  • Ausnahmen
  • Online-Schulung
  • Selbststudium des DSA-Ausbildungsmaterials (PrüfungswegweiserLeistungskataloge, Bild- und Videomaterial).

Die Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen kann zudem auf Antrag ausgestellt werden für:

  • Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe/in) und geprüfte Meister/in für Bäderbetriebe (geprüfte Schwimmmeister/in), Rettungsschwimmer/in
  • Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ oder Sportwissenschaftler. Beide müssen fundiertes Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts nachweisen
  • Besitzer eines gültigen Prüferausweises der Bundeswehr (Mitgliedschaft in einem Sportverein ist Bedingung)
  • Physiotherapeuten (Mitgliedschaft in einem Sportverein ist Bedingung).

In den Sportarten, in denen unzureichende Kenntnisse bestehen, ist ein vertiefender Lehrgang des LSB zu besuchen oder ein/e in der betreffenden Sportart lizenzierte Fach-Übungsleiter/Fach-Trainer zur Unterstützung hinzuzuziehen. Eine Fort- und Weiterbildung von mindestens 2 LE ist empfehlenswert. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für aktive Prüfer/innen sind ebenfalls bei den LSB/KSB/SSB zu erfragen.

2. Allgemein- und berufsbildende Schulen, Hoch- und Fachhochschulen

Lehrkräfte, die Prüfungen abnehmen wollen, müssen vom zuständigen LSB als Prüfer/in zugelassen sein. Der Prüferausweis wird auf Antrag kostenfrei ausgestellt. Der/Die verantwortliche Prüfer/in einer Schule muss Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für Sport sein. Die Prüfbefähigung ist grundsätzlich bei jeder Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ und nachgewiesenem fundierten Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts zu bejahen.

Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig und kann jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden. Zu Prüfungen innerhalb des Schulsports können auch Prüfer/innen hinzugezogen werden, die nicht dem schulischen Bereich angehören.

<< Tipp für Lehrer >> Zur Vergleichbarkeit der drei Wettbewerbsangebote - DSA / BJS / Wettkampfsystem Kinderleichtathletik - finden Sie hier eine Erläuterung des Deutschen Leichtathletik Verbandes.

3. Bundeswehr

Als Prüfer*in darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises der Bundeswehr ist. Dieser wird gemäß Zentralvorschrift „Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit“ des Kommandos Streitkräftebasis vom 02.11.2017 intern durch die zuständigen Sportlehrer*innen Bw Truppe auf Antrag einer Dienststelle ausgestellt und berechtigt im Bereich der Bundeswehr zur Abnahme der Prüfungen zum Erwerb des DSA für Angehörige der Bundeswehr. Der Ausweis ist vier Jahre gültig und kann jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden. Wollen Bundeswehrprüfer*innen Prüfungen im zivilen Bereich abnehmen, müssen sie Mitglied in einem Sportverein und im Besitz eines Prüferausweises des zuständigen LSB sein.

Bei Vorlage eines Bundeswehr-Prüferausweises kann dieser durch den zuständigen LSB in einen zivilen Prüferausweis umgewandelt werden.

4. Weitere Organisationen

Für Organisationen mit eigener Sportausbildung (z. B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, etc.) werden die Prüferausweise durch den zuständigen LSB oder eine seiner Untergliederungen kostenfrei ausgestellt.

Die Ausstellung von Prüferausweisen an aktive Angehörige des VdRBw erfolgt durch den LSB bei Nachweis einer entsprechenden Ausbildung bei der Bundeswehr oder bei einem LSB. Alle Prüferausweise sind vier Jahre gültig und können jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden.

5. Ausland

Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen im Ausland ist der Prüferausweis AUSLAND mit entsprechender Länderangabe. Dieser Ausweis wird ausschließlich vom DOSB ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Ausweis auch an Inhaber*innen eines gültigen inländischen Prüferausweises vergeben werden. Auskünfte hierzu erteilt der DOSB; ein Anspruch auf den Prüferausweis AUSLAND besteht jedoch nicht. Der Prüferausweis eines LSB ist für die Abnahme von Prüfungen im Ausland nicht ausreichend. Nur hierfür (Ausland) ist der Antrag "Prüferausweis Ausland" (Word, beschreibbar) zu schicken an Zippel(at)dosb.de .

Für das Österreichische Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA) gelten Sonderregeln, die im Prüfungswegweiser und hier detailliert beschrieben sind.

ZUSATZQUALIFIKATION PRÜFER*IN DEUTSCHES SPORTABZEICHEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Die aktuellen Termine für die Weiterbildungslehrgänge „Prüfer*in für Menschen mit Behinderung“ finden Sie hier .

Erklärvideo des LSB Hessen: So werde ich Sportabzeichen-Prüfer*in