Informationen für Prüfer*innen des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung
Quelle LSBH und DBS
Materialien
- Das Handbuch "Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung"
- Broschüre "Kompakt" - eine empfehlenswerte kurze Zusammenfassung zum Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
- Der Prüfwegweiser
- Sicherheitshinweise
- Plakatvorlagen (Link zur Seite des LSBH)
Weitere Formulare:
- Schwimmnachweis
- Einwilligung zur Datenverarbeitung
- Trainingsplaner
- Einzelprüfkarte
- Gruppenprüfkarte
- Datenschutzinformation als Beiblatt zur Prüfkarte
- Ärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung
Materialbox:
Bei uns in der Geschäftsstelle (HBRS/Fulda) steht eine Materialbox zur Ausleihe zur Verfügung.
In dieser Materialbox sind vorhanden:
- 1 Schlagball
- 1 Wurfball
- 1 Medizinball (1kg oder 2kg)
- 1 Keule
- 1 Schleuderball
- 1 Zielwurfmatte und Sandsäckchen
Ansprechpartner/in für den Verleih der Sportabzeichen-Materialbox ist Ines Prokein, iprokein@hbrs.de, Tel: 0175-7839173.
Gültigkeit und Verlängerung des Prüfausweises
Der Prüfausweis ist 4 Jahre gültig. Für alle Prüfausweise gibt es einen festen Gültigkeitszeitraum (derzeit 2020-2023). Zur Verlängerung des Ausweises um weitere 4 Jahre ist innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Nachweis einer Fortbildung im Umfang von 2 Lerneinheiten (2 LE) erforderlich.
Regelung zur Verlängerung des Prüferausweises 2020-2023 (LSBH)
Übersicht der DSA Fortbildungen 2023
Versicherung
Das Sportabzeichen möchte sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder motivieren. Als klassisches Freizeitsportangebot erfährt es den gleichen Versicherungsschutz wie andere Breitensportaktionen auch (vorausgesetzt, der Verein ist Mitglied im Landessportbund Hessen). Daher gilt:
Ob Mitglied oder Nichtmitglied: Für alle bestehen Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung und Rechtschutzversicherung gemäß den Regelungen zum Sportversicherungsvertrag des lsb h.
Für Nichtmitglieder gilt speziell der Abschnitt D (Wichtige Zusatzversicherungen). Dies bedeutet, Versicherungsschutz gilt während der Veranstaltung mit dem Betreten des Veranstaltungsortes und endet mit dem direkten Weg nach Hause.
Alle Sportabzeichen-Prüfer/innen und deren Helfer/innen (vorausgesetzt sie sind Mitglied des Vereins oder als Nichtmitglied offiziell vom Verein beauftragt*) sind bei der Vorbereitung und Abnahme des Sportabzeichens im Rahmen der Sportversicherung versichert. Grundsätzlich sind alle Prüfer/innen und Übungsleiter/innen über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle versichert. Darüber hinaus sind die Übungsleiter/innen und Abnehmer/innen über den Pauschalvertrag des Landessportbundes Hessen mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft, als dem für den Sport zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, versichert.
* Formular zur Beauftragung einer Sportabzeichen-Prüferin / eines Sportabzeichen-Prüfers
Sport in Hessen-Artikel "Versicherungsschutz beim Sportabzeichen", September 2020
Bei Versicherungsfragen wenden Sie sich direkt an die ARAG-Sportversicherung unter der Telefonnummer 069/2474394-60 oder per Mail an vdsfrankfurt(at)arag-sport.de.
Fotos bei Sportabzeichen-Veranstaltungen - Datenschutz
Für Fotos und Videos,die bei Sportabzeichen-Veranstaltungen (Training, Prüfung, Aktionstag, etc.) erstellt werden,empfehlen wir eine Einwilligungserklärung von jedem Teilnehmenden und/oder dem gesetzlichen Vertreter ausfüllen zu lassen.
Diese Einwilligungserklärung erhalten Sie hier.