Aktuelles
Mustervertrag ÜL-Pauschale
Bei seiner letzten Tagung hat sich der DBS zu der sehr unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Bewertung in den Bundesländern sowie auf Bundesebene ausgetauscht.
In diesem Zusammenhang gibt der DBS gerne einen Mustervertrag weiter, der unter Beteiligung des DOSB, DRV und Haufe Verlag entwickelt wurde.
Für den Sportbereich wurde hier eine Sonderlösung getroffen, die zu einer sozialversicherungsrechtlich anerkannten Selbständigkeit von Übungsleitern führt – unter der Voraussetzung, dass der Muster-Vertrag nicht verändert wird.
Zu beachten ist, dass das Honorar nicht mehr als ca. 770 Euro pro Monat betragen darf, wobei sich dieser Betrag aus der Maximalvergütung des Minijobs (520 Euro, seit 2024 sind es 538 Euro) und dem auf den Monat umgerechneten Übungsleiterfreibetrag (3.000 Euro : 12 Monate = 250 Euro) zusammensetzt.
Der DBS weist darauf hin, dass jeweils die individuellen Gegebenheiten im Einzelfall beachtet werden müssen und diese Information keine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzt.
Den Mustervertrag finden Sie hier.