Aktuelles
Energiehilfen für Vereine, Aufruf: „Für die Werte des Sports – gegen rechtsextreme Positionen“, Wichtige Information des HMFG
der lsb h informiert: Energiehilfen für Vereine wird fortgesetzt
Seit dem 15. Januar 2024 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen, die von Energiepreissteigerungen betroffen sind, über das Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ eine weitere Ausgleichszahlung beantragen. Damit hat bereits die zweite Förderphase des Landesprogramms begonnen, die rückwirkend den Zeitraum von März bis Dezember 2023 abdeckt. Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom in den Jahren 2022 und 2023 deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden mussten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten pro Förderphase nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro. In begründeten Härtefällen können Ausgleichszahlungen darüber hinaus gewährt werden. Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind über die Mitglieder des Landessportbundes hinaus, der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Der Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Förderphase 1) und 1. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Auch Vereine, die in der ersten Förderphase Energiehilfen beantragt haben, sind in der zweiten Runde antragsberechtigt. Anträge für beide Phasen können bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema „Energiekrise und -hilfen finden Sie unter: https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/. Und hier geht es direkt zum Antragsformular: Energiekostenhilfe (hessen.de)
Aufruf: „Für die Werte des Sports – gegen rechtsextreme Positionen“
Für Demokratie und Menschenrechte, gegen rechtsextreme Positionen: Das ist die klare Position von lsb h und Sportjugend Hessen. Was Sportorganisationen und Vereine bei einer öffentlichen Positionierung beachten sollten, haben wir in unseren FAQ zusammengestellt. Aufruf und FAQ: https://www.landessportbund-hessen.de/sport-und-demokratie/
Information des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG)
Gerne leite ich eine Information des Abteilungsleiters Sport des HMFG, Herrn Jens-Uwe Münker, weiter:
„Seit 19. Januar 2024 gehört die Abteilung Sport nicht mehr wie bisher zum Hessischen Innenministerium, sondern zum Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Abteilung wechselte komplett ins neue Haus und bleibt unverändert zusammen wie bisher. Die Geschäftsverteilung bleibt gleich und wir stehen auch weiterhin in gewohnter Form für Anliegen der Sportförderung für Verbände und Vereine sehr gerne zur Verfügung! Bis auf Weiteres bleiben wir in den bisherigen Räumlichkeiten, auch die telefonische Erreichbarkeit ist unverändert.
[...]
Seit gestern ist auch die neue Homepage des Ministeriums erreichbar und alle Informationen, auch zur Sportförderung und die Ansprechpartner im Einzelnen, sind dort abrufbar. Diese kann unter www.sport.hessen.de erreicht werden. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport.“