Aktuelles
Erneute Verschärfung der Corona-Regelungen ab dem 11.11.2021
PCR-Test ist zur Teilnahme am Sport notwendig, wenn ...
Menschen, nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie für die Teilnahme beim Sport (auch Reha-Sport) in Innenräumen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Dies gilt für alle Personen (Übungsleiter*innen, Teilnehmer*innen, Mediziner*innen etc.)
Ein Antigen-Schnelltest reicht dann nicht mehr aus!
Es besteht für Betreiber zusätzlich die Möglichkeit, für Veranstaltungen und Angebote ein 2G-Zugangsmodells (Zugang nur für Genesene und Geimpfte) nach § 26a zeitlich befristet oder generell festzulegen. Mehr Informationen finden Sie HIER:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/