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Donnerstag, 04.03.21 14:38

Wiedereinstieg in den Sport - offener Brief des HBRS


Liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,

die Corona-Pandemie stellt uns nach wie vor vor große Herausforderungen, der organisierte Sport – vom Breiten-Freizeit- über den Rehabilitationssport bis hin zum Leistungssport – hofft auf einen baldigen Wiedereinstieg. 

In einer gemeinsamen Sitzung des HBRS Vorstands und des HBRS Landessportarztes Prävention & Rehabilitation Dr. Klaus Edel wurde eingehend über die Wiederaufnahme des Vereins- und des Rehabilitationssports im HBRS diskutiert. 

Der HBRS Vorstand begrüßt und unterstützt das Eckpunktepapier des lsb h, das unter der Verwendung einer Corona-Sportampel für den Vereinssport im Kindes- /Jugend- und Erwachsenenalter den Wiedereinstieg vorsieht und vor allem zur Öffnung von Sportstätten (u.a. Sporthallen) im Rahmen der gegebenen Situation und der behördlichen Vorgaben beiträgt. 


Wie wir Ihnen über unsere Newsletterbeiträge mitgeteilt haben, ist der Rehabilitationssport (und das Funktionstraining) aufgrund seiner medizinischen Verordnung davon unberührt. Der Rehabilitationssport kann und konnte, aufgrund der geltenden behördlichen Sonderregelungen, durchgeführt werden unter der Empfehlung, die Gruppenstärke von fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer plus Übungsleiter*in nicht zu überschreiten.

Der HBRS hat aus der Sicht seiner gesellschaftlich-sozialer Verantwortung und zum Schutze der Risikogruppen (wozu ca. 80% der Rehasportler zählen) auch hinsichtlich der Kontaktbeschränkung empfohlen (nicht verboten), den Rehabilitationssport auszusetzen. Dieser Umgang wurde mit allen Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbands abgestimmt. 


Auch bei einem baldigen Wiedereinstieg empfiehlt der HBRS weiterhin, die Durchführung der Rehabilitationssport-Angebote in geschlossenen Räumen (Sporthalle, Gymnastikraum, Fitnessstudio…) auszusetzen. Ausdrücklich empfiehlt der HBRS alternativ die Möglichkeiten und Chancen des Tele-Rehasports und der Durchführung der Rehasport-Angebote im Freien zu nutzen. Diese Möglichkeiten wurden auch bislang durch den Verband positiv kommuniziert und ausdrücklich unterstützt. Dieses steht nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Möglichkeiten zur Durchführung des Rehasports.

Leider erreichen uns auch Hinweise, dass Anbieter im (Rehabilitations)Sport aktiv auf Mitglieder zugehen und diese auffordern, sich von einem Arzt eine Rehasport-Verordnung ausstellen zu lassen, um „wie gewohnt“ weiter Sport treiben zu können. Darüber hinaus kursieren Stimmen, die Übungsleiter*innen im Rehasport bevorzugt in den Impfreihenfolgen sehen möchten und diese in der Gruppe 2 der Impfstrategie verorten.


Der Rehabilitationssport übernimmt einen wichtigen Beitrag für jeden einzelnen Teilnehmer*in und für das Gesundheitssystem allgemein, genauso wie unzählige Präventionsangebote, Selbsthilfegruppen und Gesundheitssportangebote der Vereine. Der HBRS sieht mit Sorge, dass der Rehabilitationssport als ergänzende Leistung (§ 64 SGB IX) durch manche Anbieter instrumentalisiert wird, um vorrangig wirtschaftliche Interessen zu vertreten. Dies deckt sich in unseren Augen nicht mit dem Werteverständnis des organisierten Sports und seiner Vereine – Sport für jedermann in all seinen Facetten anzubieten, in dem der Verein eine soziale Verantwortung hat und übernimmt. Dieses Werteverständnis wird von der großen Mehrzahl der HBRS-Vereine verkörpert und gelebt, dafür möchten wir uns herzlich bedanken.

Die erste Auswertung der Mitglieder-Bestanderhebung zum 01.01.2021 zeigt einen Gesamtrückgang der Mitglieder und Teilnehmer am Rehasport ohne Mitgliedschaft von -13%. Die Pandemie zeigt uns ganz deutlich auf, dass eine Vereins-/Abteilungsstrategie, die vornehmlich auf den Rehabilitationssport ausgerichtet ist, sich als sehr zerbrechlich erweist. Wir möchten alle ermutigen, dies als Chance zu nutzen, um zukünftig Teilnerhmer*inenn im Rehasport als Vereinsmitglieder zu gewinnen, denn dies ist auch in Kapitel 2.2 der Rahmenvereinbarung verankert: 


„Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein

auf eigene Kosten.“

 

Wir alle wünschen uns in all unseren Lebensbereichen eine baldige Rückkehr zur Normalität, lassen Sie uns mit den sportlichen Begriffen Disziplin, Fairness und Durchhaltevermögen dazu beitragen, dass WIR ALLE bald wieder in den Sport einsteigen können.

 

Strategie und Handreichung zur Entwicklung von Stufenkonzepten bis Frühjahr 2021


Durchführung des Rehabilitationssports unter Corona-Bedingungen - DBS

 

Heinz Wagner                Sina Heinz        

Präsident                       Vize-Präsidentin

 


Hans-Jörg Klaudy                Dr.med. Klaus Edel

Landesschatzmeister            Landessportarztes Prävention & Rehabilitation