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Montag, 18.01.21 16:12

Informationen der DRV Hessen zur Verlängerung von Verordnungen und des Tele-Rehasports


Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Zeitraum vom 1.01.2021 bis 30.06.2021 abschließen, gilt eine Verlängerung der Beginnfrist um bis zu drei Monate. 

Die Durchführungsdauer von in der Regel sechs Monaten bleibt unberührt. Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit. 


Versicherte, die corona-bedingt den Reha-Sport im Zeitraum vom 18.03.2020 bis 31.12.2020 nicht begonnen haben, beziehungsweise unterbrochen haben, müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 ihre Leistung antreten. Andernfalls verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit. 


Die Frist für die Durchführung des Rehasports als Online-Angebot wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Der Herzsport als Onlineangebot ist explizit ausgenommen.