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< Einheitliche Corona-Sonderregel im Reha-Sport
Donnerstag, 30.07.20 07:47

Corona-bedingter Zuschlag zum Rehabilitationssport der DRV


Die DRV Bund hat bestätigt, dass es einen Corona bedingten Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport gibt.

 

Konkret gilt folgende Regelung: Durch die Auswirkungen der Pandemie sind für alle Leistungserbringer Minderbelegungen durch reduzierte Gruppengrößen und/oder ein zwischenzeitiger Komplettausfall des Angebotes entstanden.

 

Aus diesem Grund hat die Deutsche Rentenversicherung jetzt bundeseinheitlich beschlossen, zeitlich befristet einen Corona bedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Teilnehmer und Übungs- bzw. Trainingseinheit zu gewähren, um die Leistungserbringer bei der Materialbeschaffung für die Umsetzung der neuen Hygienevorschriften zu unterstützen.


Die Regelung gilt ab dem 1.8.2020 und wird bis zum 31.12.2020 befristet


Der Zuschuss wird von allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Zuschlag gilt nicht für den Tele-Rehasport.