Aktuelles
Versicherungsschutz auch beim Tele Rehasport
Die ARAG bestätigt den Versicherungsschutz auch während des Tele Rehasport [...] Um den Sportbetrieb dennoch aufrecht zu erhalten, bieten auch Ihre Mitgliedsorganisationen alternativ zu den bisherigen Sportangeboten ihre Kursprogramme online in digitaler Form (zum Beispiel per Videochat oder Livestreaming) an. In Abstimmung mit der Fa. Himmelseher Sportversicherung bestätigen wir Ihnen gern für die aktiv daran teilnehmenden Nichtmitglieder im Rahmen Ihres oben genannten
Vertrags Unfall-Versicherungsschutz, soweit
• eine namentliche Anmeldung zu den Online-Kursen erfolgt (Teilnehmer sind angemeldet und erfasst),
• die Online-Kurse zu festen Zeiten unter Anleitung stattfinden.
Nicht versichert sind somit anderweitige, unangemeldete Teilnehmer.
Ebenso besteht Haftpflicht-Versicherungsschutz für Ihren Verband, Ihre Mitgliedsvereine sowie für die Übungsleiter/innen, sollte beispielsweise ein Teilnehmer Schadenersatzansprüche geltend machen, die auf die Durchführung/Übungen zurückgeführt werden. Es gilt der Sportversicherungsvertrag des Landessportbund Hessen e.V. (lsb h). Zu Gunsten der Übungsleiter/innen besteht für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Online-Kurse umfassend der Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags.