Betreff:                                          WG: Verlängerung der Sonderregelung im Rehasport - PREVIEW

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,


heute kommen wir mit aktuellen Informationen zur Verlängerung der Sonderregelungen im Rehabilitationssport auf Sie zu.

 


 

Fortführung der coronabedingten Sonderregelungen einschließlich des coronabedingten Hygienezuschlags DRV Bund

Die DRV Bund teilt mit, dass der coronabedingte Hygienezuschlag bis längstens 31.12.2021 weitergezahlt werden soll. Allerdings hat sich das zuständige Gremium die Möglichkeit eingeräumt, diese Entscheidung im September 2021 erneut zu überprüfen.
Die DRV Bund teilt dazu weiter mit, dass der offizielle Beschluss noch nicht bestandskräftig ist, die Hygienezahlung (0,25€) jedoch weiter, wie bisher für die Versicherten der DRV Bund, in Rechnung gestellt werden kann. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Regelung für den Hygienezuschlag nicht für Teile-/Onlinedurchführungen des Rehabilitationssports gilt.

Angesichts der fortbestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die DRV Bund für ihre Versicherten, die ihre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit bis 31.12.2021 abschließen, weiterhin die geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate verlängert. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten beginnend ab dem 1. Tag der Übungsveranstaltung bleibt unberührt. Ebenso werden die Empfehlungen zur Fortführung der Leistung als Tele-/Online-Angebot oder – unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen und Hinweise – im Freien bis zum 31.12.2021 verlängert.

 


 

Fortführung des coronabedingten Hygienezuschlags DRV Hessen

In den Gremien der DRV Hessen wurde die Verlängerung des coronabedingten Hygienezuschlags bis 31.12.2021 beschlossen. Dieser Zuschlag wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs gezahlt.

 


 

Fortführung des coronabedingten Hygienezuschlags Primärkassen Hessen

Die Primärkassen in Hessen geben bekannt, dass der coronabedingte Hygienezuschlag bis zum 30.09.2021 verlängert wird.

 


 

Alle aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier. 

Ihr HBRS Team