Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
gerne versorgen wir Sie wieder mit wichtigen Neuigkeiten rund
um den Rehasport.
Themen:
- Ausweitung der 3G-Regel auf den Sportbetrieb
- FAQs des DBS zu den Neuregelungen Herzsport
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Ausweitung der 3G-Regel auf den Sportbetrieb
Bislang
galt die 3G-Regel nur in der Innengastronomie und bei größeren
Zusammenkünften.
Nun wurde die 3G-Regel auch auf Innenräumen aller Kultur- und
Freizeiteinrichtungen und Sportstätten ausgeweitet.
Welche Auswirkungen hat die 3G-Regel auf den Sportbetrieb?
Gemäß des aktuellen Präventions- und Eskalationskonzeptes zur
Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV 2 in Hessen gilt
ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel (geimpft, genesen,
getestet).
Diese Vorgaben gelten auch für den verordneten Rehasport!
Die 3-G-Pflicht gilt zudem ohne Ausnahme auch für alle
Übungsleitenden.
An dieser Stelle wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein
zu Hause durchgeführter Corona-Laien-Selbsttest nicht ausreichend
ist.
Wir verweisen an dieser Stelle auf einen offiziellen
Schnelltest (Testzentrum etc.).
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FAQs des DBS zu den Neuregelungen im
Herzsport
Der DBS
hat eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen von Teilnehmer*innen
der Informationsveranstaltungen zu den Neuregelungen im Herzsport
zusammengestellt.
Die Fragen und Antworten finden Sie hier.
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