Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
heute möchten wir Sie wieder mit aktuellen Informationen rund
um den Rehasport versorgen.
Themen:
- Fortführung der coronabedingten Sonderregelungen
- Empfehlung des DBS zur Durchführung des
Rehabilitationssports unter Corona-Bedingungen
- Neue Corona Schutzverordnung in Hessen
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Fortführung
der coronabedingten Sonderregelungen

Fortführung der Hygienezahlung vdek
Die coronabedingten
Hygienezahlungen von 10% werden durch den vdek bis zum 31. Dezember
2021 weiterhin gewährt.
Fortführung der coronabedingten Sonderregelung GKV
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich vor dem
Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens, der Einhaltung der
Hygienemaßnahmen und der weiterhin erforderlichen Einschränkung der
Kontakte trotz des Fortschritts beim Impfen der Bevölkerung darauf
verständigt, die bisherigen Sonderregelungen „Rehabilitationssport
im Freien und als Online-Angebot“ als Übergangsregelung während der
COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
Die Sonderregelung zur „Verlängerung der Genehmigungszeiträume
bewilligter Verordnungen“ wird aufgrund von Problemen in der Praxis
zum 30. September 2021 auslaufen.
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Empfehlung
des DBS zur Durchführung des Rehabilitationssports unter
Corona-Bedingungen
Der DBS
hat ein Papier zur Durchführung des Rehabilitationssports unter
Corona-Bedingungen erstellt. Dieses wurde an die aktuelle Lage in
den Ländern sowie an die aktuellen DOSB-Leitplanken angepasst. Das
Papier dient als Empfehlung für Verhaltens- und Hygieneregeln bei
der Durchführung des Rehabilitationssports bei Lockerungen von
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Grundlage für die Zulässigkeit
zur Durchführung des Rehabilitationssports bildet jedoch stets die
jeweils gültige Verordnung der Landesregierung bzw. die
individuelle Entscheidung der Gesundheitsbehörde des Landeskreises
vor Ort.
Das Papier des DBS finden Sie hier.
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Neue
Corona Schutzverordnung in Hessen

Die hessische Landesregierung hat die bestehende
Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und
zugleich an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz
angepasst und damit einen Systemwechsel ggü. den Konzeptansätzen
der bisherigen Schutzverordnungen vollzogen.
Diese Verordnung ist am 16. September in Kraft getreten. Die
wichtigsten Änderungen in Stichworten:
• Die Infektionsinzidenz als bislang wichtigster Indikator wird
durch einen neuen Fokus auf die Situation in den hessischen Krankenhäusern
ersetzt.
• Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf
Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes Hessen werden nun
nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung
und hessenweit gültige Regelungen.
• Die Kontakterfassung entfällt weitgehend.
• Die Hessische Landesregierung wird bei einem steigenden
Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung und Bewertung der
landesweiten Hospitalisierungsrate landesweit umfassende
zusätzliche Schutzmaßnahmen, die derzeit nicht definiert sind,
ergreifen.
• Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und
privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der
Personenzahl erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und
Versammlungsstätten ist möglich.
• In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein
sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt.
• Wichtig: In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von
Sportanlagen bzw. Hallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis
nach § 3 (3 G) anwesend sein, also Personen, die geimpft, genesen
oder getestet sind. Diese Regelung gilt auch
uneingeschränkt für den Rehasport.
Ausführliche Infos finden Sie hier.
Eine kompakte Zusammenfassung der
aktuellen Regelungen finden Sie hier.
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