Betreff:                                     WG: Aktuelle Informationen zum Rehabilitationssport - PREVIEW

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,

heute möchten wir Sie wieder mit aktuellen Informationen rund um den Rehasport versorgen.

Themen:

- Fortführung der coronabedingten Sonderregelungen
- Empfehlung des DBS zur Durchführung des Rehabilitationssports unter Corona-Bedingungen
- Neue Corona Schutzverordnung in Hessen

 


 

Fortführung der coronabedingten Sonderregelungen



Fortführung der Hygienezahlung vdek
Die coronabedingten Hygienezahlungen von 10% werden durch den vdek bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin gewährt. 

Fortführung der coronabedingten Sonderregelung GKV
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der weiterhin erforderlichen Einschränkung der Kontakte trotz des Fortschritts beim Impfen der Bevölkerung darauf verständigt, die bisherigen Sonderregelungen „Rehabilitationssport im Freien und als Online-Angebot“ als Übergangsregelung während der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Die Sonderregelung zur „Verlängerung der Genehmigungszeiträume bewilligter Verordnungen“ wird aufgrund von Problemen in der Praxis zum 30. September 2021 auslaufen.

 


 

Empfehlung des DBS zur Durchführung des Rehabilitationssports unter Corona-Bedingungen


Der DBS hat ein Papier zur Durchführung des Rehabilitationssports unter Corona-Bedingungen erstellt. Dieses wurde an die aktuelle Lage in den Ländern sowie an die aktuellen DOSB-Leitplanken angepasst. Das Papier dient als Empfehlung für Verhaltens- und Hygieneregeln bei der Durchführung des Rehabilitationssports bei Lockerungen von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Grundlage für die Zulässigkeit zur Durchführung des Rehabilitationssports bildet jedoch stets die jeweils gültige Verordnung der Landesregierung bzw. die individuelle Entscheidung der Gesundheitsbehörde des Landeskreises vor Ort.

Das Papier des DBS finden Sie
hier. 

 


 

Neue Corona Schutzverordnung in Hessen



Die hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und zugleich an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst und damit einen Systemwechsel ggü. den Konzeptansätzen der bisherigen Schutzverordnungen vollzogen.

Diese Verordnung ist am 16. September in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen in Stichworten:

• Die Infektionsinzidenz als bislang wichtigster Indikator wird durch einen neuen Fokus auf die Situation in den hessischen Krankenhäusern ersetzt.

• Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes Hessen werden nun nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung und hessenweit gültige Regelungen.

• Die Kontakterfassung entfällt weitgehend.

• Die Hessische Landesregierung wird bei einem steigenden Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung und Bewertung der landesweiten Hospitalisierungsrate landesweit umfassende zusätzliche Schutzmaßnahmen, die derzeit nicht definiert sind, ergreifen.

• Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.

• In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. 

• Wichtig: In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 (3 G) anwesend sein, also Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Diese Regelung gilt auch uneingeschränkt für den Rehasport. 

Ausführliche Infos finden Sie
hier. 

Eine kompakte Zusammenfassung der aktuellen Regelungen finden Sie hier.

 


 

Ihr HBRS Team