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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,

gerne versorgen wir Sie wieder mit interessanten Neuigkeiten rund um den HBRS.

Themen:

  • HBRS Regionalkonferenzen
  • Verlängerung der Sonderregelung im Rehasport
  • Informationen aus der Abteilung Zertifizierung 

 


 

HBRS Regionalkonferenzen


In insgesamt 2 digitalen Regionalkonferenzen, an denen ca. 80 Vereine teilnahmen, informierte der Präsident Heinz Wagner mit  Landesschatzmeister Hans-Jörg Klaudy in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle über Neuerungen und Wissenswertes im Verband.

Zentral wurde die anstehende Satzungsänderung mit der Verschlankung der Gremien auf ein dreiköpfiges Präsidium besprochen; weiterführend berichtete die Geschäftsstelle über die Bestandserhebung, dass ab 01.01.2022 die Mitglieder vom lsb h übernommen werden und über die Neuerungen aus dem Bereich Lehre und Rehasport. Der Vorstand bedankt sich für die rege und konstruktive Teilnahme.

Die Präsentationsfolien finden Sie
hier

 


 

Verlängerung der Sonderregelung im Rehasport


Um eine verlässliche Handlungs- und Planungsgrundlage sowohl für die Versicherten als auch für die jeweiligen Leistungserbringer zu schaffen haben die Kostenträger die Sonderregelung im Rehasport weiter verlängert. 

Verlängerung von Verordnungen: 

Primär- und Ersatzkassen

Bis 30.09.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56) werden automatisch um sechs Monate verlängert.

Für nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56), gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer


DRV Hessen und DRV Bund

Bis 30.03.2021 bewilligte Verordnungen:
Beginnfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport werden um 3 Monate verlängert. 
Eine Rückmeldung zur Verlängerung der Sonderregelungen seitens der DRV steht bislang noch aus.

Fortführung von Tele-/Online-Angeboten oder Rehasport im Freien
(gilt für Primär- und Ersatzkassen sowie DGUV/SVLFG)

Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport bis 30.09.2021 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.
Eine Rückmeldung zur Verlängerung der Sonderregelungen seitens der DRV steht auch hier noch aus.

 


 

Informationen aus der Abteilung Zertifizierung 


Bitte reichen Sie absofort alle
Unterlagen für die Abteilung Anerkennung und Zertifizierung per Mail an zertifizierung@hbrs.de
ein. 

Eine zusätzliche Einsendung per Post ist nicht notwendig. 

Wenn Ihr Verein bereits für den Bereich „Innere Medizin“ zertifizierte Gruppen hat und Sie Verordnungen mit der Diagnose „Post-COVID-Syndrom“ annehmen möchten, so können Sie formlos die Indikation anhand der Angebotsnummer per E-Mail nachmelden.
Dies ist wichtig, damit die Verordnungen abgerechnet werden können und die Teilnehmer am Rehasport in der Vereinssuche schneller einen passenden Verein finden.

Weitere Informationen zu Post-Covid im Rehasport finden Sie
hier. 

 


 

Bleiben Sie gesund!

Ihr HBRS-Team