Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
gerne versorgen wir Sie wieder mit interessanten Neuigkeiten rund
um den HBRS.
Themen:
- HBRS
Regionalkonferenzen
- Verlängerung der
Sonderregelung im Rehasport
- Informationen aus
der Abteilung Zertifizierung
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In
insgesamt 2 digitalen Regionalkonferenzen, an denen ca. 80 Vereine
teilnahmen, informierte der Präsident Heinz Wagner mit
Landesschatzmeister Hans-Jörg Klaudy in Zusammenarbeit mit der
Geschäftsstelle über Neuerungen und Wissenswertes im Verband.
Zentral wurde die anstehende Satzungsänderung mit der Verschlankung
der Gremien auf ein dreiköpfiges Präsidium besprochen;
weiterführend berichtete die Geschäftsstelle über die
Bestandserhebung, dass ab 01.01.2022 die Mitglieder vom lsb h
übernommen werden und über die Neuerungen aus dem Bereich Lehre und
Rehasport. Der Vorstand bedankt sich für die rege und konstruktive
Teilnahme.
Die Präsentationsfolien finden Sie hier
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Verlängerung
der Sonderregelung im Rehasport
Um eine
verlässliche Handlungs- und Planungsgrundlage sowohl für die
Versicherten als auch für die jeweiligen Leistungserbringer zu
schaffen haben die Kostenträger die Sonderregelung im Rehasport
weiter verlängert.
Verlängerung von Verordnungen:
Primär- und Ersatzkassen
Bis 30.09.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56) werden
automatisch um sechs Monate verlängert.
Für nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56), gilt
die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer
DRV Hessen und DRV Bund
Bis 30.03.2021 bewilligte Verordnungen:
Beginnfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von
Rehabilitationssport werden um 3 Monate verlängert.
Eine Rückmeldung zur Verlängerung der Sonderregelungen seitens der
DRV steht bislang noch aus.
Fortführung von Tele-/Online-Angeboten oder Rehasport im
Freien
(gilt für Primär- und Ersatzkassen sowie DGUV/SVLFG)
Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport bis
30.09.2021 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt
werden kann.
Eine Rückmeldung zur Verlängerung der Sonderregelungen seitens der
DRV steht auch hier noch aus.
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Informationen
aus der Abteilung Zertifizierung
Bitte reichen Sie absofort alle Unterlagen
für die Abteilung Anerkennung und Zertifizierung per Mail an zertifizierung@hbrs.de
ein.
Eine zusätzliche Einsendung per Post ist nicht notwendig.
Wenn Ihr Verein bereits für den Bereich „Innere Medizin“
zertifizierte Gruppen hat und Sie Verordnungen mit der Diagnose
„Post-COVID-Syndrom“ annehmen möchten, so können Sie formlos die
Indikation anhand der Angebotsnummer per E-Mail nachmelden.
Dies ist wichtig, damit die Verordnungen abgerechnet werden können
und die Teilnehmer am Rehasport in der Vereinssuche schneller einen
passenden Verein finden.
Weitere Informationen zu Post-Covid im Rehasport finden Sie hier.
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Bleiben Sie gesund!
Ihr HBRS-Team
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