Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
heute informieren wir Sie wieder über aktuelle Neuigkeiten aus dem
Rehasport und der Geschäftsstelle.
Themen:
-Übergangsregelung Muster 56
-Sonderlehrgang ÜL B Sport in der Rehabilitation -
Profil Orthopädie
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Übergangsregelung
Muster 56
Am 2.
Dezember 2022 haben wir Sie per Newsletter über die Einführung des
neuen Muster 56 zum 1. Januar 2023 informiert.
In diesem Zusammenhang hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) die Regelung kommuniziert, dass alte Formulare dann nicht
mehr verwendet werden dürfen und Restbestände entsprechend entsorgt
werden müssen.
Bis zum 31. Dezember 2022 ausgestellte Verordnungen behalten für
den Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ihre Gültigkeit.
Entgegen der festgelegten Stichtagsregelung zum 1. Januar 2023
wurde im Bereich der Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist
konsentiert.
Die Ersatzkassen akzeptieren das zur Verordnung genutzte Muster 56
in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Version zur Beantragung der
Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis
zum 30. Juni 2023.
Wir gehen zum jetzigen Stand davon aus, dass sich auch die
Primärkassen dieser Regelung anschließen werden.
Sobald wir hierzu eine offizielle Information erhalten, werden wir
Sie umgehend informieren.
Sonderlehrgang ÜL B Sport in der
Rehabilitation - Profil Orthopädie
Gerne möchten wir an dieser Stelle den Sonderlehrgang ÜL B Sport in
der Rehabilitation – Profil Orthopädie für Sport- und
Gymnastiklehrer*innen, Dipl.-Sportlehrer*innen und
Dipl.-Sportwissenschaftler*innen der DBS-Akademie bewerben.
Der Lehrgang findet vom 06.03.-10.03.2023 in Haiger
statt.
Hier
geht es zur Anmeldung!
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr HBRS Team
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