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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,

heute informieren wir Sie wieder über aktuelle Neuigkeiten aus dem Rehasport und der Geschäftsstelle.

Themen:

-Übergangsregelung Muster 56
-Sonderlehrgang ÜL B Sport in der Rehabilitation - Profil Orthopädie 

 


 

Übergangsregelung Muster 56


Am 2. Dezember 2022 haben wir Sie per Newsletter über die Einführung des neuen Muster 56 zum 1. Januar 2023 informiert.
In diesem Zusammenhang hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Regelung kommuniziert, dass alte Formulare dann nicht mehr verwendet werden dürfen und Restbestände entsprechend entsorgt werden müssen.


Bis zum 31. Dezember 2022 ausgestellte Verordnungen behalten für den Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ihre Gültigkeit.

Entgegen der festgelegten Stichtagsregelung zum 1. Januar 2023 wurde im Bereich der Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist konsentiert.
Die Ersatzkassen akzeptieren das zur Verordnung genutzte Muster 56 in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Version zur Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023.

Wir gehen zum jetzigen Stand davon aus, dass sich auch die Primärkassen dieser Regelung anschließen werden.
Sobald wir hierzu eine offizielle Information erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.


Sonderlehrgang ÜL B Sport in der Rehabilitation - Profil Orthopädie 

Gerne möchten wir an dieser Stelle den Sonderlehrgang ÜL B Sport in der Rehabilitation – Profil Orthopädie für Sport- und Gymnastiklehrer*innen, Dipl.-Sportlehrer*innen und Dipl.-Sportwissenschaftler*innen der DBS-Akademie bewerben.

Der Lehrgang findet vom 06.03.-10.03.2023 in Haiger statt. 

Hier geht es zur Anmeldung!

 


 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr HBRS Team