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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,

heute informieren wir Sie wieder über aktuelle Neuigkeiten aus der Geschäftsstelle. 

Inhalt:

-Vertrag OpataData
-unsere Inklusions-Checkerin Masha Derigs stellt sich vor
-aktuelles aus der Abteilung Abrechnung

 


 

Vertrag mit OptaData


Die Vertragsverhandlungen mit OptaData sind nun auf der Zielgeraden angekommen.

Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen in den nächsten 14 Tagen das Komplettpaket der Kooperationsvereinbarung mit OptaData vorstellen können.

Bis dahin gilt wie zugesichert, dass Sie wie gewohnt zu den alten Konditionen abrechnen können.

Wir freuen uns auf die weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen dem HBRS, OptaData und unseren Vereinen.

 


 

Unsere Inklusions-Checkerin Masha Derigs stellt sich vor


Mein Name ist Masha Derigs. Ich bin 43 Jahre jung und die neue Inklusions-Checkerin in dem Projekt „Mehr Sport für ALLE“ in unserem Verband.

Das Projekt läuft über drei Jahre und wird von Aktion Mensch und dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport unterstützt.

Ich selbst komme aus dem kaufmännischen Bereich, mit einer großen sozialen Ader und habe eine Fitness-Trainer-B-Lizenz. Außerdem habe ich im Turnverein eine eigene Kindergruppe geleitet und bringe seit vielen Jahren Kindern und auch Erwachsenen das Schwimmen bei.

Gerne möchte ich Euch auf meiner Reise durch die hessischen Vereine mitnehmen und dran teilhaben lassen, wo ich überall bin, wen ich alles treffe, was alles passiert und was sich für Ideen entwickeln. Diese sollen auch für Euch Motivation und Anreiz sein, bei Euch im Verein Dinge neu auszuprobieren, zu verändern und auch zu erneuern.
Dabei bin ich gerne für Euch als Ansprechpartnerin da, komme zu Euch in die Vereine und unterstütze bei Ideen, Umsetzungen, Fragen, Finanzierungsmöglichkeiten und vielem mehr.

Ziel bzw. Schwerpunkt meiner „Checks“ ist, wie der Name „Inklusions-Checkerin“ schon sagt, Sportangebote und Möglichkeiten im Bereich Inklusion zu checken und auszuwerten bzw. Euch als Verein dabei beratend zur Seite zu stehen.

Ich freue mich auf Eure Ideen per E-Mail (
derigs@hbrs.de), per Telefon (0151 – 10692501) und bald auch über die Social Mediakanale (Facebook, Instagram, Twitter, YouTube).

Infos zu diesen Kanälen folgen noch. Auch über diese Kanäle freue ich mich über Eure Likes, Kommentare, Fragen und fleißiges Teilen, um möglichst Viele zu erreichen und somit gemeinsam die Sportwelt inklusiver zu machen, für ALLE zu erweitern und die Möglichkeit für eine noch größere Teilhabe zu schaffen.

Sportliche Grüße aus der Geschäftsstelle des HBRS, Fulda

Masha

 


 

Aktuelles aus der Abteilung Abrechnung 


Techniker Krankenkasse/Barmer
Bei Abrechnungen mit der Techniker Krankenkasse und Barmer muss die Verordnung auf jeden Fall im Abschnitt "Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse" im Original oder digitalisiert von der Krankenkasse bewilligt werden.
Nach Rücksprache mit TK und Barmer wird den Versicherten immer die bewilligte Verordnung plus das Bewilligungsschreiben ausgehändigt bzw. zugeschickt.
Sollte dies Fehlen, ist leider keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich.

Generelles zur Abrechnung über den HBRS
Falls Sie die Abrechnung über den Dachverband HBRS vornehmen, möchten wir Sie darum bitten, alle Abrechnungen ausschließlich über den Dachverband HBRS einreichen. In letzter Zeit kam es leider vermehrt zu eigenständigen Abrechnungen der Vereine mit den Abrechnungszentren und somit zu Auszahlungsschwierigkeiten. 

FAMK (Freie Arzt- und Medizinkasse)
Bitte bei Abrechnungen mit dem Kostenträger FAMK immer die Übungsleiter-Lizenz mit einreichen.
Die vom HBRS ausgestellte Übungsleiterlizenzkarte im Scheckkartenformat ist für den persönlichen Gebrauch gedacht und gilt nicht als rechtsverbindlicher Nachweis gegenüber Dritten (z. B. Kostenträger), sondern das 2-seitige PDF-Format.

Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass für alle anerkannten Angebote im ärztlich verordneten Rehabilitationssport ausschließlich Übungsleiter*innen mit einer gültigen Lizenz eingesetzt werden dürfen. Sollte also keine Lizenzverlängerung für die betreffenden Übungsleiter*innen vorliegen oder kein*e alternative*r Übungsleiter*in benannt werden, können die Angebote nicht mehr an die Kostenträger gemeldet werden. Somit dürfen die Leistungen dieser Angebote nicht mehr gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden.

 


 

Mit sportlichen Grüßen

Ihr HBRS Team