Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
heute möchten wir Sie wieder wie gewohnt mit aktuellen
Informationen rund um den Rehasport versorgen.
Themen:
- Der Countdown läuft
- Neue Corona-Regeln ab 08.11.2021 (11.11.2021)
- Neue Vergütungssätzte Postbeamtenkasse
- DRV schließt sich den Neuregelungen im Herzsport an
- Corona Update des Landessportarzt
- Info-Erinnerungs-Box
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Der
Jahresabschluss steht vor der Tür, bitte reichen Sie Quartalsabrechnungen,
Abrechnungen zu Lehrgängen (Sport und Lehre) sowie aller
sportlichen Veranstaltungen bis spätesten 05.12.2021
ein. Vereisangebote zur Quartalsabrechnung, die nach dem 05.12.2021
stattfinden, sind im 1. Quartal 2022 einreichen.
WICHTIG: Abrechnungen von Verordnungen im Rehasport sind
davon nicht betroffen und können durchgängig eingereicht
werden.
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Neue
Corona-Regeln ab dem 08.11.2021 (11.11.2021)
Ab
Donnerstag den 11. November, verschärfen sich die Regelungen ein
weiteres Mal.
Über die "normale" 3G Regelung hinaus gilt dann:
Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen für die
Teilnahme beim Sport (auch Reha-Sport) in Innenräumen einen
aktuellen PCR-Test vorlegen. Dies gilt für alle Personen
(Übungsleiter*innen, Teilnehmer*innen etc.)
Ein Antigen-Schnelltest reicht dann nicht mehr aus!
Es besteht für Betreiber zusätzlich die Möglichkeit, für
Veranstaltungen und Angebote ein 2G-Zugangsmodells (Zugang nur für
Genesene und Geimpfte) nach § 26a zeitlich befristet oder generell
festzulegen. Mehr Informationen finden Sie hier .
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Neue
Vergütungssätzte Postbeamtenkasse
Die
Postbeamtenkasse erkennt absofort einen Höchstsatz von bis zu 8,20
€ unabhängig von der Rehabilitationssportart an.
Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier.
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DRV
schließt sich den Neuregelungen im Herzsport an
Die DRV
Bund teilt mit, dass das zuständige Gremium der überarbeiteten
Fassung der Rahmenvereinbarung zwischenzeitlich zugestimmt hat, so
dass die den Herzsport betreffenden Regelungen nunmehr auch für die
Versicherten der DRV vorzeitig umgesetzt werden können.
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* seit Oktober gelten neuen
AGB für den Bereich Aus- und Fortbildung
* im Zuge der Digitalisierung versenden wir Rechnungen zukünftig
als PDF per EMail an die uns übermittelte Vereins-EMail-Adresse
bzw. die EMail-Adresse des Rechnungsempfangenden
* Bestandserhebung 2022: in der nächsten Bestandserhebung wird der
HBRS die gemeldeten Mitgliederzahlen des lsb h übernehmen, dem HBRS
ist ausschließlichdie Anzahl Teilnehmer am Rehasport ohne
Mitgliedschaft zu melden - separate Informationen folgen
* sind die Übungsleiterlizenzen und Zertifizierungen der Gruppen
noch gültig?
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Corona
Update des Landessportarzt
Der
Landessportarzt Dr. med. K. Edel stellt unter Betrachtung der
aktuellen Situation die neusten Daten zusammen, den gesamten
Artikel finden Sie hier .
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