Die HBRS-Geschäftsstelle bleibt vom
24.12.-02.01.2022 geschlossen.
Ab dem 03.01.2022 sind
wir wieder für Sie da.
Themen:
- Bestandserhebung
(Statistik) HBRS 2022
- Fortführung
coronabedingte Sonerregelung
- Info-Erinnerungs-Box
Liebe Vereine, Ehrenamtler*inen und Übungsleiter*innen,
für jeden von uns war und ist das Jahr 2021 eine
ganz besondere Herausforderung, sei es privat, für das Vereinsleben
oder dem Sport allgemein. Die Mitarbeiter des HBRS wünschen Ihnen
allen besonders in dieser Zeit eine besinnliche und frohe
Weihnachtszeit. Wir sagen Danke und blicken mit Zuversicht in das
Jahr 2022 - wir werden weiterhin unermütlich für Sie da sein
und tun alles, um Sie mit Informationen zu versorgen und ihre
Belange zu bearbeiten.
Ihr Team der HBRS Geschäftsstelle
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Bestandserhebung (Statistik) HBRS 2022
Wie in jedem Jahr steht die Abgabe der
Mitgliederstatikik und Anzahl der Teilnehmer am Rehasport an. Im
Zeitraum 01.01.-31.01.2022 müssen die Vereine die Meldung online
abgeben haben.
Im letzten Abgabefahren gab es zahlreiche Nachkorrekturen bzw.
Nichtabgaben. Die Mitgliederzahlen erhalten wir vom
lsb h, dadurch erleichtert sich die Eingabe für Sie
als Verein.
Eine Korrektur ist nach dem 31.01.2022 nicht mehr möglich.
Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier
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Fortführung coronabedingte Sonerregelung
Fortführung
der Hygienezahlungen (vdek)
Die
coronabedingten Hygienezahlungen von 10% werden durch den vdek bis
zum 19. März 2022 weiterhin gewährt.
Fortführung Online-Rehabilitationssport (GKV)
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich vor dem
Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens, der Einhaltung der
Hygienemaßnahmen und der weiterhin erforderlichen Einschränkung der
Kontakte darauf verständigt, die bisherige Sonderregelung
„Rehabilitationssport als Online-Angebot“ als Übergangsregelung
während der COVID-19-Pandemie bis zum 19. März 2022 zu verlängern.
Fortführung der coronabedingten Sonderregelungen
DGUV/SVLFG
Die Sonderregelung „Online-Rehabilitationssport“ ist nun auch von
Seiten der DGUV/SVLFG bis zum 19. März 2022
verlängert worden und stellt eine Übergangsregelung während der
COVID-19-Pandemie dar. Ebenso teilte uns die DGUV mit, dass die
coronabedingten Hygienezahlungen ebenfalls bis zum
19. März 2022 fortgeführt werden. Die gesetzliche
Unfallversicherung schließt sich damit den Empfehlungen der
gesetzlichen Krankenversicherungen an.
Info zum Rehasport im Freien
Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenvereinbarung über den
Rehabilitationssport und das Funktionstraining ist mit
Einverständnis der Teilnehmer*innen ab dem 1. Januar 2022
grundsätzlich eine Leistungserbringung im Freien möglich (Ziffer
7.3, RV neu), sodass diese bisherige Corona Sonderregelung
„Rehabilitationssport im Freien“ entfallen konnte.
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Info-Erinnerungs-Box
* seit Oktober gelten neuen AGB für den
Bereich Aus- und Fortbildung
* im Zuge der Digitalisierung versenden wir Rechnungen zukünftig
als PDF per EMail an die uns übermittelte Vereins-EMail-Adresse
bzw. die EMail-Adresse des Rechnungsempfangenden
* Bestandserhebung 2022: in der nächsten Bestandserhebung wird der
HBRS die gemeldeten Mitgliederzahlen des lsb h übernehmen, dem HBRS
ist ausschließlichdie Anzahl Teilnehmer am Rehasport ohne
Mitgliedschaft zu melden - separate Informationen folgen
* sind die Übungsleiterlizenzen und Zertifizierungen der Gruppen
noch gültig?
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