Zuschüsse durch die Deutsche Rentenversicherung
In Bezug auf die Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes -SodEG im Verhältnis zu Anbietern, die für die Deutsche Rentenversicherung ausschließlich ergänzende Leistungen im Sinne von Reha-Sport oder Funktionstraining erbringen, hat die Deutsche Rentenversicherung beschlossen, in einem schnellen und bürokratiearmen Verfahren ihrem Sicherstellungsauftrag nachzukommen. Dafür hat die Deutsche Rentenversicherung einen Erstantrag und einen Folgeantrag auf einen Zuschuss nach § 3 SodEG zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, anspruchsberechtigten Einrichtungen auf Basis einer Selbstauskunft über die im Kalenderjahr 2019 erbrachten Leistungseinheiten von allen Rentenversicherungsträgern und der von Ihnen mitgeteilten Inanspruchnahme für die Monate März bis Mai 2020 (Erstantrag) sowie Juni und Juli 2020 (Folgeantrag) im Vergleich zum Vorjahr einen Vorschuss auf den Zuschuss nach § 3 des SodEG zu gewähren. Den Antrag finden Sie hier. Sollten Sie Fragen zum weiteren Verfahren haben, stehen Ihnen als Ansprechpartner Frau Ursula Bröker (Tel.: 069/ 6052 1118) und Frau Myriam Rieger (Tel.: 069/ 6052 1548) von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.
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