Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,
mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über Eingaben und
Neuerungen, sowie Vorschläge auf Bundesebene in Richtung Politik
informieren. Zusätzlich gibt es eine schöne
Handreichung "Mein Verein digital - wir kommen zu dir nach
Hause!", auf die wir hinweisen möchten.
Inhalt
- politische Hinweise und Informationen DBS
- Empfehlungen zum Wiedereinstieg in den Rehasport DBS
- Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums (BMF) DBS
- "Mein Verein digital - wir kommen zu dir nach
Hause!"
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politische Hinweise und
Informationen DBS
Das Sozialschutz-Paket des BMAS beinhaltet einen erleichterten
Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II (ALG II), um die Folgen
der Corona Krise abzufedern. Dadurch wird der Zugang zu Leistungen
der Grundsicherung für Menschen erleichtert, deren Einkommen aufgrund
der Corona Krise nicht mehr zur Sicherung des Lebensunterhalts
ausreicht. In Betracht kommt z.B. geringeres Einkommen durch
Kurzarbeit, finanzielle Einbußen bei Freiberuflern,
Solo-Selbständigen und Kleinunternehmern oder auch Wegfall eines
Minijobs. Auch betroffene Selbstständige im Bereich des Sports
können davon profitieren. Es gilt ein vereinfachtes
Antragsverfahren durch Verkürzung desselben sowie u.a. Wegfall der
Vermögensprüfung.Weitere Informationen dazu findet ihr hier: www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung?pk_vid=24f1ad3af1be4962158762987075d4b6
Das Krankenhausentlastungsgesetz des BMG gilt grundsätzlich für
Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Geplant ist auch eine Ausweitung dieses Schutzschirms für
zahnärztliche Versorgung, die Versorgung mit Heilmitteln sowie
Rehabilitationseinrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren. Wir haben
uns diesbezüglich an den zuständigen Parlamentarischen
Staatssekretär im BMG gewandt (Anschreiben
BMG) gewandt und um Berücksichtigung der Vereine mit
Rehabilitationssportangeboten gebeten. Eine Rückmeldung steht
diesbezüglich noch aus. Aktuell besteht jedoch keine Möglichkeit,
Unterstützungsleistungen nach diesem Gesetz zu beantragen.
Beim Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) des BMAS sind
Leistungen nach dem SGB V ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Anwendbarkeit ist nur dann gegeben, wenn Rehabilitationssport als
ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe
am Arbeitsleben für Leistungsträger der Gesetzlichen
Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, Gesetzlichen
Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und der
Kriegsopferfürsorge sowie der Bundesagentur für Arbeit erbracht
wird. Dies betrifft jedoch nur einen geringen Teil und der weit
überwiegende Teil der Rehabilitationssportangebote wird über die
gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Hierdurch entsteht eine
Regelungslücke, wodurch eine Vielzahl der Vereine nicht die
Möglichkeit hat, Zuschüsse nach dem SodEG zu beantragen. Dies wurde
uns so auch durch das BMAS bestätigt.Darüber hinaus hat auch der
vdek nach juristischer Prüfung mitgeteilt, dass gesetzlichen
Krankenkassen grundsätzlich nicht zuschusspflichtig nach dem SodEG
sind. Die Mitteilung des vdek fügen wir zur Kenntnis bei (Mitteilung
vdek). Wir haben auch bei der Kommunikation gegenüber dem BMG
auf diese Regelungslücke hingewiesen.
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Maßnahmen des
Bundesfinanzministeriums (BMF) DBS
In dem Schreiben vom 9. April 2020 werden einige
Belastungsminderungen und steuerliche Erleichterungen für den
Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 bekanntgegeben. Darin sind
insbesondere Klarstellungen, Vereinfachungen sowie Begünstigungen
zu folgenden Punkten enthalten:
- Möglichkeit der
Aberkennung der Gemeinnützigkeit als Folge von Verlusten in
den Sphären wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und
Vermögensverwaltung, verursacht durch die Corona Krise
- Mittelfehlverwendung
durch die vorübergehende Weiterzahlung von Ehrenamts- und
Übungsleiterpauschalen trotz gegenwärtiger Unmöglichkeit der
Leistungserbringung
- Möglichkeit der
freiwilligen Aufstockung des staatlichen Kurzarbeitergeldes
mit der Folge einer konkreten Prüfung der Marktüblichkeit und
Angemessenheit dieser Zahlungen seitens der Finanzverwaltung
(Prozentsatz ist entscheidend)
- Gegenwärtiger
Einsatz der Mittel des Verbandes/Vereins auch ohne Änderung
des Satzungszwecks zur Unterstützung von der Corona-Krise
Betroffener einsetzen
- Möglichkeit eines
Spendenaufrufs zur Bewältigung der Corona Krise durch einen
Verband/Verein und Einsatz der eingeworbenen Mittel zu diesem
Zweck, ohne dass dies dem Satzungszweck entspricht
In einem
früheren Schreiben des BMF vom 19. März geht es im Wesentlichen um
Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Anpassung von
Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im
Auftrag des Bundes verwaltet werden. Konkrete Fragestellungen
sollten natürlich immer mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
2020-03-19-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus
2020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-betroffene
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"Mein Verein
digital - wir kommen zu dir nach Hause!"
Mit der beigefügten Broschüre "Mein Verein digital - wir
kommen zu dir nach Hause!" möchte der Sportkreis Fulda-Hünfeld
in Zusammenarbeit mit dem Hochschulsport der Hochschule Fulda und
RinkA, dem hessischen Sport, den Verbands- und
Vereinsfunktionär*innen, den Abteilungsleiter*innen, den
Übunsleiter*innen, den Trainer*innen und/oder den Mitgliedern Wege
aufzeigen, auch unter den gegebenen Umständen das Vereinsleben
aufrecht
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zu erhalten. Sicherlich gehen alle vorgenannten
Vereine, Funktionsträger und handelnde Personen schon jetzt neue,
kreative Wege, vielleicht bringt Sie die Broschüre noch auf weitere
Ideen oder ermutigt Sie, den ersten Schritt zu gehen.
Wir würden uns sehr freuen wenn unsere Broschüre ein wenig helfen
könnte.
Handreichung:
"mein Verein digital - wir kommen zu Dir nach Hause!"
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