Von:                                            HBRS <prokein@hbrs.de>

Gesendet:                                Freitag, 24. April 2020 11:48

An:                                              Prokein@hbrs.de

Betreff:                                     Newsletter - HBRS  Informationen zum Corona-Virus & "mein Verein digital"

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,

mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über Eingaben und Neuerungen, sowie Vorschläge auf Bundesebene in Richtung Politik informieren. Zusätzlich gibt es eine schöne Handreichung "Mein Verein digital - wir kommen zu dir nach Hause!", auf die wir hinweisen möchten.

Inhalt

- politische Hinweise und Informationen DBS
- Empfehlungen zum Wiedereinstieg in den Rehasport DBS
- Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums (BMF) DBS
- "Mein Verein digital - wir kommen zu dir nach Hause!"

 


 

politische Hinweise und Informationen DBS

Das Sozialschutz-Paket des BMAS beinhaltet einen erleichterten Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II (ALG II), um die Folgen der Corona Krise abzufedern. Dadurch wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Menschen erleichtert, deren Einkommen aufgrund der Corona Krise nicht mehr zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. In Betracht kommt z.B. geringeres Einkommen durch Kurzarbeit, finanzielle Einbußen bei Freiberuflern, Solo-Selbständigen und Kleinunternehmern oder auch Wegfall eines Minijobs. Auch betroffene Selbstständige im Bereich des Sports können davon profitieren. Es gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren durch Verkürzung desselben sowie u.a. Wegfall der Vermögensprüfung.Weitere Informationen dazu findet ihr hier: www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung?pk_vid=24f1ad3af1be4962158762987075d4b6 

Das Krankenhausentlastungsgesetz des BMG gilt grundsätzlich für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Geplant ist auch eine Ausweitung dieses Schutzschirms für zahnärztliche Versorgung, die Versorgung mit Heilmitteln sowie Rehabilitationseinrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren. Wir haben uns diesbezüglich an den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im BMG gewandt (Anschreiben BMG) gewandt und um Berücksichtigung der Vereine mit Rehabilitationssportangeboten gebeten. Eine Rückmeldung steht diesbezüglich noch aus. Aktuell besteht jedoch keine Möglichkeit, Unterstützungsleistungen nach diesem Gesetz zu beantragen.

Beim Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) des BMAS sind Leistungen nach dem SGB V ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anwendbarkeit ist nur dann gegeben, wenn Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Leistungsträger der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, Gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge sowie der Bundesagentur für Arbeit erbracht wird. Dies betrifft jedoch nur einen geringen Teil und der weit überwiegende Teil der Rehabilitationssportangebote wird über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Hierdurch entsteht eine Regelungslücke, wodurch eine Vielzahl der Vereine nicht die Möglichkeit hat, Zuschüsse nach dem SodEG zu beantragen. Dies wurde uns so auch durch das BMAS bestätigt.Darüber hinaus hat auch der vdek nach juristischer Prüfung mitgeteilt, dass gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht zuschusspflichtig nach dem SodEG sind. Die Mitteilung des vdek fügen wir zur Kenntnis bei (Mitteilung vdek). Wir haben auch bei der Kommunikation gegenüber dem BMG auf diese Regelungslücke hingewiesen.

 


 

Empfehlungen zum Wiedereinstieg in den Rehasport DBS

Der DBS hat Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den Rehabilitationssport nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen entwickelt. Geplant ist, zum einen das Papier an die Politik zu senden und damit zu signalisieren, dass wir unserer Verantwortung nachkommen und ausführlich darlegen, unter welchen Rahmenbedingungen Rehabilitationssport wieder aufgenommen werden sollte. Zum anderen soll das Papier natürlich auch als Hilfestellung für euch und die Vereine dienen.

 


 

Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums (BMF) DBS

In dem Schreiben vom 9. April 2020 werden einige Belastungsminderungen und steuerliche Erleichterungen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 bekanntgegeben. Darin sind insbesondere Klarstellungen, Vereinfachungen sowie Begünstigungen zu folgenden Punkten enthalten: 

  • Möglichkeit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit als Folge von Verlusten in den Sphären wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Vermögensverwaltung, verursacht durch die Corona Krise
  • Mittelfehlverwendung durch die vorübergehende Weiterzahlung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen trotz gegenwärtiger Unmöglichkeit der Leistungserbringung
  • Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung des staatlichen Kurzarbeitergeldes mit der Folge einer konkreten Prüfung der Marktüblichkeit und Angemessenheit dieser Zahlungen seitens der Finanzverwaltung (Prozentsatz ist entscheidend)
  • Gegenwärtiger Einsatz der Mittel des Verbandes/Vereins auch ohne Änderung des Satzungszwecks zur Unterstützung von der Corona-Krise Betroffener einsetzen
  • Möglichkeit eines Spendenaufrufs zur Bewältigung der Corona Krise durch einen Verband/Verein und Einsatz der eingeworbenen Mittel zu diesem Zweck, ohne dass dies dem Satzungszweck entspricht

In einem früheren Schreiben des BMF vom 19. März geht es im Wesentlichen um Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Konkrete Fragestellungen sollten natürlich immer mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

2020-03-19-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus

2020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-betroffene

 


 

"Mein Verein digital - wir kommen zu dir nach Hause!"

Mit der beigefügten Broschüre "Mein Verein digital - wir kommen zu dir nach Hause!" möchte der Sportkreis Fulda-Hünfeld in Zusammenarbeit mit dem Hochschulsport der Hochschule Fulda und RinkA, dem hessischen Sport, den Verbands- und Vereinsfunktionär*innen, den Abteilungsleiter*innen, den Übunsleiter*innen, den Trainer*innen und/oder den Mitgliedern Wege aufzeigen, auch unter den gegebenen Umständen das Vereinsleben aufrecht 

 

zu erhalten. Sicherlich gehen alle vorgenannten Vereine, Funktionsträger und handelnde Personen schon jetzt neue, kreative Wege, vielleicht bringt Sie die Broschüre noch auf weitere Ideen oder ermutigt Sie, den ersten Schritt zu gehen.
Wir würden uns sehr freuen wenn unsere Broschüre ein wenig helfen könnte.

Handreichung: "mein Verein digital - wir kommen zu Dir nach Hause!"

 

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Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
Deutschland

0661-8697690