Von:                                            HBRS <hothorn@hbrs.de>

Gesendet:                                Donnerstag, 17. Dezember 2020 10:18

An:                                              Prokein@hbrs.de

Betreff:                                     HBRS - Newsletter - Verlängerung Verordnung / Tele-Rehasport und Rehasport im Freien

 

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Die HBRS-Geschäftsstelle bleibt vom 21.12.-01.01.2021 geschlossen.
Ab dem 04.01.2021 sind wir wieder für Sie da.
Neue Sprechzeiten ab 2021: Mo. - Fr. 8 bis 12 Uhr und Mo.-Do. 13 bis 16 Uhr

 

Inhalt:

- Bestandserhebung zum Stichtag 31.12.2020
- HBRSdirekt 04-2020 ist online
- Verlängerung der Sonderregelungen im Rehasport
- Steuererleichterung für Menschen mit Behinderung

Hinweis: 
Rehabilitations- oder Funktionstraining im Sinne medizinisch verordneter Bewegung ist zulässig.  Er unterliegt nicht dem in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkung ausgesprochenen Verbot, da es sich um medizinische Maßnahmen (Rehabilitations- und Funktionsmaßnahmen) handelt. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird dringend empfohlen soweit das Angebot nicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden stattfindet, in denen eine solche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung herrscht. Des Weiteren ist aus Sicherheitsgründen ein Hygienekonzept zu erstellen. Der Hessische Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband und seine medizinische Kommission weist darauf hin, dass er an dieser Stelle nach wie vor nur eine Empfehlung aussprechen kann und diese lautet für den Zeitraum [...] den Rehabilitationssport auszusetzen. 

Quelle: www.landessportbund-hessen.de  

Bitte beachten Sie die neusten Entwicklungen, diese werden auf der website des lsb h veröffentlicht.

 


 

Bestandserhebung zum Stichtag 01.01.2021 - Teilnehmer am Rehasport

Eine häufige Frage aus den gestrigen beiden Online-Seminaren (35 von 600 Vereinen haben das Angebot wahrgenommen) bzw. die uns per Telefon und per E-Mail erreicht ist:
"Da der Verein zur Zeit kein Rehasport anbietet, werden wir 0 Teilnehmer am Rehasport melden."

Auch wenn zur Zeit kein Rehasport in der Mehrzahl angeboten wird, liegen dem Verein noch gültige Verordnungen zur Teilnahme am Rehasport vor. Die Gesamtanzahl der vorliegenden Verordnungen zur Teilnahme am Rehasport tragen Sie in der entsprechenden Rubrik ein; dies bildet die exakte Anzahl der Teilnehmer am Rehasport / Nichtmitglieder ab.

Die gültigen Verordnungen wurden bzw. werden zur Abrechnung eingereicht, so dass hier eine Vergütung erfolgte bzw. erfolgen wird. 

Für alle ist diese Zeite ein (finanzielle) Herausforderung, der HBRS ist seinen Vereinen in Form von Stundung, Nachberechnung etc. in vielerlei Hinsicht entgegengekommen. Im Sinne der Solidarität und der Fairness freuen wir uns auf eine korrekte Abgabe der Statistik 2021.

Die Ausfüllhilfen finden Sie im Download unter www.hbrs.de oder direkt hier.

 


 

HBRSdirekt 04-2020 ist online

Die neue Ausgabe des HBRSdirekt 2020-04 ist online. Erfahren Sie Neues aus den Bereichen Geschäftsstelle, Leistungssport, Jugend, Breitensport, Medizin und Vdk. Viel Spaß beim Lesen.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen gesunden Start in das Jahr 2021.

 


 

Verlängerung der Sonderregelungen im Rehasport

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der weiterhin erforderlichen Einschränkung der Kontakte darauf verständigt, die bisherigen Sonderregelungen zu verlängern.
Damit wird eine verlässliche Handlungs- und Planungsgrundlage sowohl für die Versicherten als auch für die jeweiligen Leistungserbringer geschaffen.


Verlängerung von Verordnungen

Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56) werden automatisch um sechs Monate verlängert.
Für nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56), gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

Fortführung Tele-/Online-Angebot oder Rehasport im Freien

Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport bis 30.06.2021 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.

Verlängerung der Hygienepauschale durch den vdek

Die Hygienezahlungen von 10% werden durch den vdek bis zum 30.06.2021 weiterhin gewährt. Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier.


Diese Information ergeht zugleich im Namen · des AOK-Bundesverbandes GbR, des BKK Dachverbandes e.V., des IKK e.V., der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek).

Mit der DRV und der DGUV steht der DBS im weiteren Austausch, ob auch dort die Sonderregelungen fortgeführt werden können.
So bald hierzu Informationen vorliegen, informieren wir Sie gerne darüber.

 


 

Steuererleichterung für Menschen mit Behinderung

Die Bundesregierung entlastet Menschen mit Behinderung. Wie der Sozialverband VdK Deutschland mitteilt, wird der Behinderten-Pauschbetrag verdoppelt. 
Weitere Informationen finden Sie hier.

 


 

Ihr

HBRS Team

 

Wenn Sie diese E-Mail (an: Prokein@hbrs.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Esperantostr. 3
36037 Fulda
Deutschland

0661-8697690