Die
HBRS-Geschäftsstelle bleibt vom 21.12.-01.01.2021 geschlossen.
Ab dem 04.01.2021 sind wir wieder für Sie da.
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Inhalt
- Bestandserhebung zum Stichtag 31.12.2020
- Informationen zur Abrechnung
- Neue HBRS Geschäftsstelle
- Versand von Paketen an die Geschäftstelle
- Quartalsabrechnung 2021
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Liebe
Vereine, Ehrenamtler*inen und Übungsleiter*innen,
für jeden von uns war und ist das Jahr 2020 eine ganz besondere
Herausforderung, sei es privat, für das Vereinsleben oder dem Sport
allgemein. Die Mitarbeiter des HBRS wünschen Ihnen allen besonders
in dieser Zeit eine besinnliche und frohe Weihnachtszeit. Wir sagen
Danke und blicken mit Zuversicht in das Jahr 2021 - wir
werden weiterhin unermütlich für Sie da sein und tun alles, um Sie
mit Informationen zu versorgen und ihre Belange zu bearbeiten.
Ab 2021 ändern wir unser Geschäftszeiten, um für Sie besser
erreichbar zu sein:
Montag - Donnerstag: 8:00h - 12:00h und 13:00h - 16:00h
Freitag: 8:00h - 12:00h
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Bestandserhebung
zum Stichtag 31.12.2020
Wie in jedem Jahr steht die Abgabe der Mitglieder- statikik und
Anzahl der Teilnehmer am Rehasport an. Im Zeitraum
01.01.-31.01.2021 müssen die Vereine die Meldung online abgeben
haben.
Im letzten Abgabefahren gab es zahlreiche Nachkorrekturen bzw.
Nichtabgaben. Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe der Zahlen,
bei Mehrspartenvereinen wird nur die Anzahl der
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Abteilung (Reha-/Behindertensport)
gefordert - nicht die des Gesamtvereins.
Eine Korrektur ist nach dem 31.01.2021 nicht mehr möglich.
Am Donnerstag, den 16.12.2020 werden zwei Online-Seminare (10:00h
und 18:00h) stattfinden, in denen das Ausfüllen ausführlich erklärt
wird - zusätzlich bekommen alle Verein eine Ausfüllhilfe als PDF.
Alle Informationen und Zugänge für das Online-Seminar erhalten Sie
separat in den nächsten Tagen.
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Informationen zur Abrechnung
Achten Sie bitte bei der Einreichung der Verordnung auf die
Verwendung der aktuellen Vergütungssätze Stand 10/2020
sowie die Angabe der Angebotsnummer.
Falls im Abrechnungszeitraum mehrere Vergütungssätze gültig waren,
dann ordnen Sie bitte den jeweiligen Terminen den passenden
Vergütungssatz zu.
Bitte verwenden Sie dabei ausschließlich den vertraglich
vereinbarten Vordruck der Teilnahmebestätigung. Diesen finden Sie
in unserem Downloadbereich.
Der Teilnehmer*in am Rehasport muss die Teilnahme am Tag der
jeweiligen Übungseinheit unterschreiben. Unterschriften dürfen
weder vorab noch nachträglich geleistet werden.
Der Übungsleiter*in, der für die gemeldete Gruppe zuständig ist,
bestätigt die Korrektheit der einzelnen Teilnahmen nochmals mit
seiner Unterschrift, bevor diese beim HBRS eingereicht werden.
Im unteren Bereich der zweiten Seite der Teilnahmebestätigung
bestätigt der Vereinsvorsitzende bzw. der beim HBRS gemeldete Ansprechpartner,
dass die Übungsveranstaltung von einem qualifizierten
Übungsleiter*in mit einer gültigen Lizenz geleitet wurde.
Bei einigen Abrechnungen ist uns aufgefallen, dass auf den
Teilnahmebestätigungen Übungsleiter unterschrieben haben, obwohl
diese keine gültige Lizenz hatten.
Übungsleiter/innen ohne eine gültige Lizenz dürfen nicht eingesetzt
werden.
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Neue
HBRS Geschäftsstelle
Es ist geschafft - seit dem 05.11.2020 befindet sich die HBRS
Geschäftsstelle in den neuen barrierefreien Räumlichkeiten. Alle
Kartons sind ausgepackt und wir freuen uns, nebst geräumigen Büros,
nun auch zukünftig Seminare im eigenen Seminarraum anbieten zu
können. Wir freuen uns - hoffentlich bald wieder - auf eine
persönliche Begegnung in der: HBRS Geschäftsstelle, Esperantostr.
3, 36037 Fulda. 0661 / 869769 - 0
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Ab 2021
ändern wir unser Geschäftszeiten, um für sie besser erreichbar zu
sein:
Montag - Donnerstag: 8:00h - 12:00h und 13:00h - 16:00h
Freitag: 8:00h - 12:00h
Die dirkekte Durchwahl zun HBRS Mitarbeiter*innen finden Sie auf
unsere Homepage.
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Versand
von Paketen an die Geschäftstelle
Es kommt hin und wieder vor, dass Vereine Pakete an das Postfach des
HBRS versenden. Die Post liefert diese Pakete jedoch nicht an den
HBRS. Diese Pakete werden dann an den Absender
zurückgeschickt.
Pakete können nicht an ein Postfach ausgeliefert
werden. Sie sind zu groß und müssen persönlich entgegengenommen
werden. Auch Telegramme, Expresssendungen und Päckchen müssen an
die normale Hausanschrift (Esperantostraße 3, 36037 Fulda) des HBRS
adressiert werden.
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Quartalsabrechnung
2021
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Quartalsabrechnung abzugeben.
Abgabefristen bis spätestens:
I. Quartal 10. Mai 2021
II. Quartal 09. August 2021
III. Quartal 08. November 2021
IV. Quartal 03. Dezember 2021 (Sonderdatum Jahresabschluss)
Sie haben Ihre Vereinsangebote (KEIN REHASPORT) noch nicht bei uns
gemeldet? Kein Problem - wenn Sie uns Ihre Vereinsangebote melden
(z.B. Gymnastik, Nachfolgegruppe, etc.), können Sie über die
Quartalsabrechnung 6,50 / pro Stunde für Ihre Übungsleitung
abrechnen. Die Meldung der Gruppen erfolgt über Frau Nelli nelli@hbrs.de oder Frau Ruppel ruppel@hbrs.de .
Laden Sie sich die aktuellen Versionen 01/2019, 02/2019 und 03/2019
unter www.hbrs.de im Downloadbereich runter.
Nutzen Sie zum Ausfüllen der Quartalsabrechnung die Ausfüllhilfe
Quartalsabrechnung, so steht einer schnellen Bearbeitung nichts
mehr im Wege.
Sie müssen die Formulare nicht ausdrucken, abstempeln,
unterschreiben und per Post versenden - einfach abspeichern und per
E-Mail an Hothorn@hbrs.de .
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