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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
liebe Übungsleiter*innen, 

mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über die neusten Informationen und aktuellen Entwicklungen informieren.
Insbesondere im Bereich der Gültigkeit von Verordnungen gibt es wichtige neue Informationen.

 

Inhalt:

  • Verlängerung des Genehmigungszeitraums durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Fortführung von Tele-/Online-Angeboten oder Rehasport im Freien
  • Wichtige Information zur Nutzung von Online-Plattformen in Bezug auf den Tele-Rehasport

 


 


Verlängerung des Genehmigungszeitraums durch die gesetzlichen Krankenkassen

Nachdem die Einschränkungen zur Ausübung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings inzwischen aufgehoben wurden und damit die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs möglich ist, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.) Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56

Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56

Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligt wurden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

Nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56

Für nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

Teilnahmebestätigung/Abrechnung

Es wird empfohlen, in Bezug auf den Corona bedingten Unterbrechungszeitraum bzw. Verlängerungszeitraum der Genehmigung auf der Teilnahmebestätigung oder Abrechnung einen Hinweis wie „Corona“ anzugeben. Diese Information ergeht zugleich im Namen

  • des AOK-Bundesverbandes GbR
  • des BKK Dachverbandes e.V.
  • des IKK e.V.
  • der KNAPPSCHAFT
  • der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Bitte denken Sie daran, die ab dem 21.07.2020 gültigen Vergütungssätze für Ihre Abrechnungen zu nutzen. Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage des HBRS. 

 


 


Fortführung von Tele-/Online-Angeboten oder Rehasport im Freien

Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining bis 30.09.2020 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.

 


 

Wichtige Information zur Nutzung von Online-Plattformen in Bezug auf den Tele-Rehasport

Wie sicherlich aus den Medien bekannt ist, hat der EuGH den US-EU-Privacy-Shield für unwirksam erklärt. Das hat zur Konsequenz, dass sich die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA geändert hat.
Der DBS hat die Angelegenheit hinsichtlich der Durchführung des Online-(Tele-)Rehabilitationssports durch ein Datenschutzsachversändigenbüro prüfen lassen. Dieses kommt zu folgendem Ergebnis: „Eine Datenübertragung in die USA ist weiterhin möglich. Allerdings muss auf die sogenannten Standarddatenschutzklauseln zurückgegriffen werden. Dies sind Vertragsformulierungen, die durch die EU genehmigt sind und deren Gültigkeit der EuGH auch in seinem aktuellen Urteil noch mal explizit verifiziert hat. Die Einwilligung der betroffenen Person ist weiterhin notwendig, um die Verarbeitung von medizinischen Daten überhaupt zu legitimieren. Daran ändert sich nichts.“ 
Zum Anbieten des Online-(Tele-)Rehabilitationssport, der aktuell bis zum 30.09.2020 befristet ist, wurde die Videoplattform GotoMeeting empfohlen. Diese wurde damals durch das Datenschutzbüro des DBS geprüft und für geeignet befunden. Darüber hinaus wurde erläutert, wie die datenschutzkonforme Umsetzung erfolgen sollte. Was die obige Darstellung nun konkret für die weitere Umsetzung des Online-(Tele-)Rehabilitationssports mit GoToMeeting bedeutet, wird aktuell durch das Sachverständigenbüro des DBS geprüft. Sollten andere Video-/Online-Plattformen als GoToMeeting verwendet werden, sollten diese gesondert durch den Anwender geprüft werden.
Grundsätzlich ist die datenschutzkonforme Umsetzung unmittelbare Angelegenheit des Vereins.

 


 

Ihr

HBRS-Team

 

Wenn Sie diese E-Mail (an: Hothorn@hbrs.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
Deutschland

0661-8697690