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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,

heute möchten wir Sie wieder wie gewohnt mit aktuellen Informationen rund um den Rehasport und aus der Geschäftsstelle versorgen.

Der heutige Newsletter greift an vielen Stellen das Thema der Digitalisierung auf. Auch wir als Verband haben uns das Thema der Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben, um unser Tagesgeschäft zu optimieren und Ihnen einen noch besseren und effizienteren Service bieten zu können.

Themen:

- 22. ordentlicher Verbandstag 25.09.2021
- Informationen aus der Abteilung Abrechnung

- Informationen aus der Abteilung Zertifizierung
- Informationen aus der Abteilung Lehre
- Informationen aus der Abteilung Buchhaltung


 


 

22. ordentlicher Verbandstag 25.09.2021


Am 22. ordentlichen Verbandstag am 25.09.2021 in Wetzlar wurden die Weichen für die kommenden 4 Jahre gestellt. 84 Stimmberechtigte und Delegierte diskutierten und stimmten über die anstehenden Veränderungen im Verband ab. Das neu gewählte Präsidium mit Heinz Wagner (Präsident), Martin Blum (Vizepräsident Sport) und Hans-Jörg Klaudy (Vizepräsident Finanzen) bedanken sich für das Vertrauen und wird mit der "neuen Satzung und den Ordnungen" Ihr Engagement im Sinne des Verbandstages und des Verbandes einsetzen.

 


 

Informationen aus der Abteilung Abrechnung


Teilnahme am Rehasport

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Teilnahme am Rehabilitationssport aus versicherungstechnischen Gründen nur mit einer gültigen Verordnung (Muster 56 o. G0850) bzw. freiwilligen Mitgliedschaft (Teilnahme an Vereinsangeboten/Nachfolgegruppen) möglich ist.


Neuer Leitfaden und neue Vergütungsliste

Um Sie bei der Abrechnung des Rehasports bestmöglich zu unterstützen, haben wir den Leitfaden für die Abrechnung nochmals überarbeitet.

Der aktualisierte Leitfaden für eine reibungslose Abrechnung (Stand 08.2021) ist als Hilfestellung
hier zu finden.

Auf unserer aktuellen Vergütungsliste (Stand 29.09.2021) sind die unterschiedlichen Primär- und Ersatzkassen (vdek) aufgeführt. Falls im Abrechnungszeitraum mehrere Vergütungssätze gültig waren, so bitten wir Sie diese den jeweiligen Terminen zuzuordnen (Splittung). Die aktuelle Vergütungsliste finden Sie
hier.

Angabe der Angebotsnummer

Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie bei der Abgabe der Abrechnungen darum, immer die Angebotsnummer mit anzugeben. Nur dadurch kann nachgewiesen werden, dass es sich um eine feste Gruppe handelt.

Eine Abrechnung ab 01.01.2022 mit der fehlenden Angabe der Angebotsnummer ist leider nicht mehr möglich.

Neue Teilnahmebestätigung ausschließliche Verwendung für Ersatzkassen (vdek)

Ab sofort kann die neue Teilnahmebestätigung (mit 2 Seiten für 60 Unterschriftszeilen) für Abrechnungen über vdek verwendet werden. Diese finden Sie
hier.
Ab dem 01.01.2022 (mit der Einführung der neuen Rahmenvereinbarung) ist diese verpflichtend.
Die eigentliche Abrechnung wurde auf einem Ergänzungsblatt integriert. Diese finden Sie
hier. Die Angabe der Bankverbindung ist nicht nötig, da die Abrechnungsstellen bzw. Krankenkassen das bei der ARGE IK angegebene Konto verwenden. Das Layout der Formulare darf nicht verändert werden.

Für die Primärkassen kann der bisherige Vordruck der Teilnahmebestätigung genutzt werden.

Ob die neue Teilnahmebestätigung auch für die Primärkassen genutzt werden kann, klärt sich im Zuge der Vergütungsverhandlungen zum Ende des Jahres.

Freie Arzt- u. Med. Kasse (FAMK) Abrechnungen

Vereine müssen zukünftig bei Abrechnungen über die FAMK den Übungsleiternachweis bzw. ÜL-Lizenz in Kopie beifügen.

 


 

Informationen aus der Abteilung Zertifizierung

Damit wir Ihre Quartalsabrechnungen (Übungsleiterbezuschussung für Vereinsangebote / Nachfolgegruppen) möglichst schnell und effizient bearbeiten können, bitten wir Sie darum, diese nicht mehr an die Abteilung Zertifizierung zu senden.

Bitte senden Sie alle Quartalsabrechnungen zu Händen von Herrn Hothorn (
hothorn@hbrs.de).

Bitte senden Sie Unterlagen bezüglich Zertifizierungen und Verlängerungen möglichst per Mail an
zertifizierung@hbrs.de. Zertifikate, sowie Rechnungen werden seitens des HBRS zukünftig überwiegend per Mail Versand.

 


 

Informationen aus der Abteilung Lehre

Nach langer Vorbereitungsphase stehen nun die Termine für das kommende Jahr 2022 fest.

Diese können Sie ab dem 10.10.2021
hier finden. 

Ab Oktober 2021 gelten zudem unsere neue AGBs. Die neuen AGBs finden Sie
hier.

Achtung: Im Rahmen der Digitalisierung werden nun alle Lehrgangsrechnungen per E-Mail an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt, des Weiteren erhält auch der/die Lehrgangsteilnehmer/in eine Kopie, sofern diese/r nicht Rechnungsempfänger ist, als Info.

Wir bitten um Einhaltung der Zahlungsfristen um weitere zusätzlich anfallende Kosten zu vermeiden.

 


 

Informationen aus der Abteilung Buchhaltung

Im Altagsstress kommt es immer wieder dazu, dass bei uns Zahlungen eingehen, bei denen keine Rechnungsnummer oder ein Verwendungszweck angegeben wurde.

Solche Zahlungseingänge sind jedoch nur unter großem Zeitaufwand oder im schlimmsten Fall gar nicht einer Rechnung zuzuordnen.

Daher möchten wir Sie bitten, bei allen Überweisungen immer eine korrekte Rechnungsnummer mit anzugeben.

 


 

Ihr

HBRS Team