Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
im Zuge der Umstellung auf die neuen Abrechnungsunterlagen, muss
bisher zwingend die Angebotsnummer angegeben werden.
Diese zusätzliche Angabe ist mit einem nicht unerheblichen
Mehraufwand für die Vereine verbunden.
Nach Rücksprache mit den Primär- und Ersatzkassen konnten wir nun
erwirken, dass die Angebotsnummer ab sofort nicht mehr
verpflichtend auf der Abrechnung angegeben werden muss.
Bitte beachten Sie zudem, dass nun die neuen Abrechnungsunterlagen Teil
1 und Teil
2 sowohl für die Primär- als auch die Ersatzkassen genutzt
werden müssen.
Unsere aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier.
Wir hoffen Ihnen hiermit die Abrechnung etwas zu erleichtern.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr HBRS-Team
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