Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,

im Zuge der Umstellung auf die neuen Abrechnungsunterlagen, muss bisher zwingend die Angebotsnummer angegeben werden.
Diese zusätzliche Angabe ist mit einem nicht unerheblichen Mehraufwand für die Vereine verbunden.

Nach Rücksprache mit den Primär- und Ersatzkassen konnten wir nun erwirken, dass die Angebotsnummer ab sofort nicht mehr verpflichtend auf der Abrechnung angegeben werden muss.

Bitte beachten Sie zudem, dass nun die neuen Abrechnungsunterlagen
Teil 1 und Teil 2 sowohl für die Primär- als auch die Ersatzkassen genutzt werden müssen. 

Unsere aktuellen Vergütungssätze finden Sie
hier.

Wir hoffen Ihnen hiermit die Abrechnung etwas zu erleichtern. 

 


 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr HBRS-Team