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!!!Die HBRS-Geschäftsstelle bleibt vom 19.12.-31.12.2022 geschlossen.
Ab dem 02.01.2023 sind wir wieder für Sie da!!!


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereine,

heute informieren wir Sie wieder über aktuelle Neuigkeiten aus der Geschäftsstelle. 

Inhalt:

Der HBRS informiert
- Online-Seminar Statistik 2023
- Fördermöglichkeiten für angehende Übungsleiter*innen mit Behinderung
- Information und Hinweis zu neuen Richtlinien für die Ausbildungen im DBS
- zur Erinnerung

Der DBS informiert
- Online Rehabilitationssport in den Strukturen des DBS


Masterthesis: Befragung für Personen mit Herz-Kreislauferkrankungen

 


 

Der HBRS informiert


Online-Seminare Statistik 2023

Wie schon im letzten Newsletter erwähnt, steht demnächst wieder die Abgabe der Mitgliederstatistik bzw. die Abgabe der Anzahl der Teilnehmer am Rehasport an.

Im Zeitraum 01.01.-31.01.2023 müssen die Vereine die Meldung online abgeben haben.

Der HBRS bietet zur Erläuterung der Statistik wieder Online-Seminare an. 

Am Dienstag, den 20.12.2022 werden zwei Online-Seminare (10:00h und 18:00h) stattfinden, in denen das Ausfüllen der Statistik 2023 ausführlich erklärt wird.

Um die Termine vorab bestmöglich koordinieren zu können, bitten wir alle interessierten Vereine, sich spätestens bis zum 18.12.2022 für die Veranstaltung anzumelden. 

Hier geht es zur Anmeldung!



Fördermöglichkeiten für angehende Übungsleiter*innen mit Behinderung

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat seinen Landesfachverbänden ein überaus attraktives Angebot unterbreitet. Hierbei geht es um eine Förderung zur Teilhabe behinderter Menschen.

Wir möchten diese Chance nutzen und unsere Mitgliedsvereine darüber informieren:

Im sogenannten „Peer-Counseling“ sollen Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zum Übungsleitenden absolvieren zu können.
Dazu übernimmt der DBS die Lehrgangsgebühren für jede Person, die mit einem ausgewiesenen Handicap über den Verein zu einer Übungsleitendenausbildung (Block 10 + Block 30/40/60/70/100) angemeldet wird und diese absolviert. Damit sind sowohl alle Ausbildungen zum „DOSB-Übungsleitenden B – Sport in der Rehabilitation“, als auch die „DOSB-Übungsleiter*innenlizenz C – Breitensport“ zur Förderung möglich.

Voraussetzung dafür ist, dass ein Schwerbehindertenausweis des Teilnehmenden vorliegen muss.

Bei Interesse zu Anmeldung oder Fragen zum Vorgehen erhalten Sie alle Infos bei Florian Thimm, Abteilung Lehre (
thimm@hbrs.de).

Information und Hinweis zu neuen Richtlinien für die Ausbildungen im DBS

Hiermit möchten wir alle Übungsleiter*innen und Vereine noch einmal darüber informieren, dass ab dem 01.01.2023 neue Richtlinien für die Ausbildung im Deutschen Behindertensportverband e.V. gelten.

Darin u.a. ein paar wichtige Anpassungen:

- Fortbildungen, die bei „Nicht-Behindertensportverbänden“ (sogenannte Fremdverbände) besucht und zur Verlängerung von Lizenzen genutzt/anerkannt werden sollen, müssen vorab geprüft werden (Punkt 12.5).
Die Prüfung wird vom Mitgliedsverein online über unser
Portal mit den Zugangsdaten durchgeführt.
Ein Ausschreibungstext o.ä. reicht dazu aus.
- Zur Verlängerung der Lizenzen werden nur noch maximal 8 Lerneinheiten im online Format anerkannt (Punkt 12.6)
Diese und weitere Punkte zu den Richtlinien finden Sie
hier.


Zur Erinnerung:


HBRS Vereinsberatung 


Sie haben Fragen rund um das Thema Rehasport?

Dann haben Sie absofort die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle eine "HBRS Schulung" zu buchen.

Diese Schulung soll Sie bei ihrer täglichen Arbeit im Verein unterstützen und ihnen aktuelle und essenzielle Informationen an die Hand geben.

Die Schulung behandelt u. a. die Themen Abrechnung, Lehre, Zertifizierung.

Einen Termin innerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie mit Frau Bayer (
bayer@hbrs.de) sowie Frau Derigs (derigs@hbrs.de) vereinbaren. Diese Schulungen sind für HBRS Mitgliedsvereine kostenfrei. 


Ablauf Übungsleiterlizenz

Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass für alle anerkannten Angebote im ärztlich verordneten Rehabilitationssport ausschließlich Übungsleiter*innen mit einer gültigen Lizenz eingesetzt werden dürfen. Sollte keine Lizenzverlängerung für die betreffenden Übungsleiter*innen vorliegen oder kein*e alternative*r Übungsleiter*in benannt werden, können die Angebote nicht mehr an die Rehabilitationsträger gemeldet werden. Somit dürfen die Leistungen dieser Angebote nicht mehr gegenüber den Rehabilitationsträgern abgerechnet werden.

Diese Regelung gegenüber den Rehabilitationsträgern gilt ungeachtet der Regelung zur Lizenzverlängerung im Bereich Bildung/Lehre DBS.

 


 

Der DBS informiert


Online-Rehabilitationssport in den Strukturen des DBS:

Der Hauptvorstand hat den Beschluss zur weiteren Befristung des Online-Rehabilitationssports in seiner Sitzung am 18./19. November 2022 abgelehnt. Damit ist die Durchführung des Online-Rehabilitationssports in den Strukturen des DBS ab dem 23. September 2022 nicht mehr möglich.

Hintergrundinformation: Der Online-Rehabilitationssport wurde aufgrund der einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Form einer Sonderregelung im April 2020 eingeführt. Ausschlaggebend für die Entscheidung für den Online-Rehabilitationssport waren die zu der Zeit geltenden temporären und nicht absehbaren Einschränkungen durch den bundesweiten Lockdown sowie die Ansicht, dass durch den Online-Rehabilitationssport zumindest einem kleinen Teil der Rehabilitationssportler*innen die Weiterführung der gesetzlich verankerten Leistung ermöglicht werden kann.

Sowohl die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining als auch die DBS-Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports lassen Online-Rehabilitationssport nicht zu. Die durch die Kostenträger getroffene Sonderregelung setzte sich über die derzeit gültigen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einseitig hinweg.

 


 

Masterthesis: Befragung für Personen mit Herz-Kreislauferkrankungen

Im Rahmen einer Masterarbeit (Katharina Weiß Herz-Kreislauf-Zentrum Klinikum Hersfeld-Rotenburg ) soll herausgefunden werden, ob die gesundheitsförderlichen Kompetenzen Stressbewältigung, Resilienz, Selbstwirksamkeit, Kohärenzgefühl und Selbstmitgefühl bei Patient:innen mit (chronischen) Herz-Kreislauferkrankungen durch das Praktizieren der Metta-Meditation (Meditation der liebenden Güte) entwickelt und/ oder gestärkt werden können.

Dieses Thema könnte vor allem für Teilnehmer*innen von Herzsportgruppen sehr interresant sein. 

Sie können an der Befragung ab sofort und bis zum 23.12.2022 teilnehmen. Dabei werden Sie gebeten, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben, um den Link zur zweiten Befragung zugeschickt zu bekommen. Die zweite Befragung findet dann 3 Monate später, Anfang März 2023 statt.

Hier geht es zur Befragung. 

Unter allen Teilnehmer:innen, die an beiden Befragungen teilgenommen haben, wird nach dem zweiten Befragungszeitraum ein Einkaufsgutschein in Höhe von 100,-- € verlost. Dieser kann in über 500 verschiedenen online-Shops eingelöst werden. 

Herzliche Grüße
Katharina Weiß