Sehr geehrte Damen und
Herren,
liebe Vereine,
Auf der Videokonferenz
der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs
am 28.10.2020 sind weitreichende Beschlüsse zur Eindämmung der
steigenden Infektionszahlen durch das Corona-Virus getroffen
worden.
Laut Regierungsbeschluss
müssen ab dem 2. November alle Einrichtungen, die der
Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden.
Dazu gehört der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen
öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Ob der Rehabilitationssport deckungsgleich auf den Freizeit- und
Breitensport übertragbar ist, lassen wir zurzeit durch die
Kostenträger sowie dem Ministerium für Soziales und Integration
klären. Der Rehabilitationssport stellt in diesem Kontext eine
Besonderheit dar, da dieser ärztlich angeordnet wurde und somit
eine medizinisch notwendig ist.
Der HBRS mit der medizinischen Kommission kann an dieser
Stelle nur eine Empfehlung aussprechen und diese lautet für den
Zeitraum November den Rehabilitationssport auszusetzen.
Die Bundesregierung und die Länderchefs wollen, dass auf soziale
Kontakte soweit als möglich im November 2020 verzichtet wird, um
die Pandemiewelle abzuflachen. Somit steht der Sport in der Gruppe
in direktem Widerspruch zum aktuellen Fahrplan der Bundesregierung
zur Eindämmung des Pandemiegeschehens.
Die Krankenhauswelt sieht so aus, dass die Kapazitäten auf den
Intensivstationen in Südhessen zu 100% ausgelastet sind. Die
Pandemiewelle rollt momentan ungebremst voran und wir wollen die
uns anvertrauten Mitglieder im HBRS schützen.
An dieser Stelle möchten wir auch noch mal auf den Tele-Rehasport
als Überbrückungsmaßnahme aufmerksam machen. Dieser wurde durch die
Kostenträger bereits zur Überbrückung während der ersten Infektionswelle
genehmigt und nochmals bis zum 31.12.2020 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Tele-Rehasport kann formlos per Mail bei Frau Nelli (nelli@hbrs.de) beantragt
werden.
Über weitere Neuigkeiten halten wir sie selbstverständlich auf dem
Laufenden.
Ihr
HBRS Team
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