Sehr geehrte Damen und
Herren,
liebe Vereine,
liebe Übungsleiter*innen,
Wie schon am 30.10.2020 in unserem Newsletter
geschrieben, stehen wir seit letzter Woche mit den Behörden in
Kontakt, um zu klären, ob der Rehabilitationssport ab dem heutigen
Tag weitergeführt werden darf.
Heute Morgen erreicht uns dann die offizielle Antwort des
hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:
Am heutigen Tag ist die geänderte Corona-Kontakt-und
Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) in Kraft getreten. Sie
schränkt u. a. den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in
allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ein.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass Rehabilitationssport in
Gruppen gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX nicht unter diese
Einschränkungen fallen. Bei medizinischen Angeboten, die
erforderlich sind, um die Konstitution zu erhalten bzw. zu
verbessern, steht nicht der gesellige Charakter im Vordergrund, bei
dem leicht die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln vergessen
wird.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass gemäß § 1a Abs. 1
Nr. 1 CoKoBeV in den Publikumsbereichen aller öffentlich
zugänglichen Gebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen ist.
Auch in anderen Bereichen, insbesondere dort wo vulnerable Gruppen
zusammentreffen, wird das Tragen einer MNB dringend empfohlen.
Um das Übertragungsrisiko des SARS-CoV-2 Virus zu
minimieren, ist die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
unerlässlich. Hierzu gehören das regelmäßige Händewaschen, die
Desinfektion von Händen und Oberflächen sowie Hust- und
Niesetiquette. Das regelmäßige Lüften von Räumen sowie ausreichend
Platz für alle Teilnehmenden sind unerlässlich. Gegebenenfalls
können die Gruppengrößen reduziert werden (zwei kleinere Gruppen
aus einer größeren Gruppe bilden).
Nicht selten gehören Menschen mit Behinderungen zu
vulnerablen Gruppe, die durch das SARS-CoV-2 Virus besonders
gefährdet sind. Weitere Schutzmaßnahmen sollten deshalb im
Einzelfall in Betracht gezogen werden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass vorliegend die
rechtliche Lage wiedergegeben wurde. Eine inhaltliche Beurteilung
im Einzelfall bzgl. des Infektionsrisikos kann nicht erfolgen.
HINWEIS: Auf Grund der aktuellen Lage können wir Ihre
Frage/n nur mit dem aktuellen Sachstand beantworten.
Bitte beachten Sie, dass dieser sich stetig ändern kann.
Bei dieser Antwort handelt es sich nicht um eine
rechtsverbindliche Auskunft.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Der HBRS mit der medizinischen Kommission kann an dieser Stelle
nach wie vor nur eine Empfehlung
aussprechen und diese lautet für den Zeitraum November den
Rehabilitationssport auszusetzen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den örtlichen Behörden, da es
je nach Region und aktuellen Fallzahlen zu Abweichungen kommen
kann.
Ihr
HBRS-Team
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