Von:                                            HBRS <hothorn@hbrs.de>

Gesendet:                                Montag, 2. November 2020 10:02

An:                                              hothorn@hbrs.de

Betreff:                                     Corona Update zum 30.10.2020 - PREVIEW

 

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
liebe Übungsleiter*innen,

Wie schon am 30.10.2020 in unserem Newsletter geschrieben, stehen wir seit letzter Woche mit den Behörden in Kontakt, um zu klären, ob der Rehabilitationssport ab dem heutigen Tag weitergeführt werden darf.

Heute Morgen erreicht uns dann die offizielle Antwort des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:

Am heutigen Tag ist die geänderte Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) in Kraft getreten. Sie schränkt u. a. den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ein.  

Ich darf Ihnen mitteilen, dass Rehabilitationssport in Gruppen gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX nicht unter diese Einschränkungen fallen. Bei medizinischen Angeboten, die erforderlich sind, um die Konstitution zu erhalten bzw. zu verbessern, steht nicht der gesellige Charakter im Vordergrund, bei dem leicht die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln vergessen wird.  

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass gemäß § 1a Abs. 1 Nr. 1 CoKoBeV in den Publikumsbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen ist. Auch in anderen Bereichen, insbesondere dort wo vulnerable Gruppen zusammentreffen, wird das Tragen einer MNB dringend empfohlen.  

Um das Übertragungsrisiko des SARS-CoV-2 Virus zu minimieren, ist die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln unerlässlich. Hierzu gehören das regelmäßige Händewaschen, die Desinfektion von Händen und Oberflächen sowie Hust- und Niesetiquette. Das regelmäßige Lüften von Räumen sowie ausreichend Platz für alle Teilnehmenden sind unerlässlich. Gegebenenfalls können die Gruppengrößen reduziert werden (zwei kleinere Gruppen aus einer größeren Gruppe bilden).   

Nicht selten gehören Menschen mit Behinderungen zu vulnerablen Gruppe, die durch das SARS-CoV-2 Virus besonders gefährdet sind. Weitere Schutzmaßnahmen sollten deshalb im Einzelfall in Betracht gezogen werden.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass vorliegend die rechtliche Lage wiedergegeben wurde. Eine inhaltliche Beurteilung im Einzelfall bzgl. des Infektionsrisikos kann nicht erfolgen.

HINWEIS: Auf Grund der aktuellen Lage können wir Ihre Frage/n nur mit dem aktuellen Sachstand beantworten.

Bitte beachten Sie, dass dieser sich stetig ändern kann.

Bei dieser Antwort handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft.


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 


Der HBRS mit der medizinischen Kommission kann an dieser Stelle nach wie vor nur eine Empfehlung aussprechen und diese lautet für den Zeitraum November den Rehabilitationssport auszusetzen. 

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den örtlichen Behörden, da es je nach Region und aktuellen Fallzahlen zu Abweichungen kommen kann.

Ihr

HBRS-Team

 

Wenn Sie diese E-Mail (an: astrid.wetzel@web.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
Deutschland

0661-8697690