Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
heute informieren wir Sie wieder über aktuelle Neuigkeiten aus der
Geschäftsstelle.
Themen:
- Bundesfreiwilligendienst beim HBRS
- Ausbildungsreform im DBS
- HBRS ist Partner im Bündnis Safe Kids
|
|
Bundesfreiwilligendienst beim HBRS
Schule geschafft und was
nun?
Du weißt noch nicht genau, welche Ausbildung oder welchen Beruf du
nach der Schule ergreifen willst?
Du bist zwischen 16 und 27 Jahren alt, möchtest neue Erfahrungen
sammeln und Deine Fähigkeiten und Grenzen besser kennenlernen?
Du möchtest die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz
mit einer sinnvollen Tätigkeit, die auch noch Spaß macht,
überbrücken?
Du findest gesellschaftliches Engagement wichtig?
Du möchtest nach der Schule nicht sofort wieder lernen, sondern
erst mal was Praktisches machen?
Du bist an Sport interessiert und gerne mit Kindern und
Jugendlichen zusammen?
Dann komme zu uns und mache einen Freiwilligendienst im Sport beim
HBRS.
Wir bieten Dir:
Neben einem Taschengeld und eine Unterkunfts-/Verpflegungspauschale
von insgesamt 320 Euro pro Monat
bieten wir dir:
- Juleica (Jugendleiter*in-Card)
- Erwerb der Übungsleiter C Lizenz für Kinder/Jugendliche
- Erwerb der B Lizenz im Rehasport
- 365 € Ticket
- digitaler Arbeitsplatz (MS 365 mit eigenem Laptop zur Übernahme)
Weitere
Infos gibt es hier!
Ihr könnt Euch direkt bei uns (bfd@hbrs.de) oder auch über die Seiten des
Bundesfreiwilligendienstes bzw. der Sportjugend
Hessen bewerben.
Wir freuen uns auf Euch!
|
|
Der
organisierte Sport entwickelt sich kontinuierlich weiter, neue
medizinische und sportwissenschaftliche Erkenntnisse sowie
technologische Hilfsmittel spielen eine immer größere Rolle. Die
Bevölkerungsentwicklung hin zu immer älter werdenden Teilnehmenden
am (Rehabilitations-)Sport, die dadurch bedingte Zunahme von
Multimorbidität und anderen Lifestyleerkrankungen machen eine
Anpassung der Ausbildung für den Sport für Menschen mit Behinderung
erforderlich.
Das neue Ausbildungskonzept gilt ab 01.01.2025
Übergangslösungen für Teilnehmende, die schon 2024 mit der
Ausbildung begonnen haben und diese in 2025 beenden werden, regeln
die jeweiligen Landes- und Fachverbände.
Folgende Neuerungen wurden konzipiert:
Nach Absolvierung der Lizenzstufe 1 wird die Lizenz
„Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“
ausgestellt. Der ehemalige Grundlagenblock 10 wird von 90 auf 120
LE angehoben, hierbei werden die Inhalte des (ehemaligen) Blockes
100 Breitensport/Behindertensport integriert. Übungsleitende können
mit der C-Lizenz bereits Breitensportangebote und auch Folgegruppen
für Teilnehmende ohne ärztliche Verordnung anleiten.
Der neue Grundlagenblock wird in zwei Modulen vermittelt (siehe
Abb. 1), welcher Vorqualifizierten einen leichteren, aber
fundierten Einstieg gewährt. Die Ausbildung kann bereits mit
vollendetem 16. Lebensjahr begonnen und auch sich noch in
Ausbildung/Studium befindliche Teilnehmende können (nach
individueller Überprüfung der bereits gelernten Inhalte) zur
Ausbildung zugelassen werden.
Die Profilblöcke zur Erlangung der Lizenz „Übungsleiter*in B Sport
in der Rehabilitation“ werden von ehemals 90 auf 72 LE (bzw. von
120 auf 102 LE im Profilblock „Innere Medizin“) verkürzt, da die
Lerninhalte teilweise bereits im Grundlagenblock vermittelt werden.
Im Bereich Leistungssport wird nach Absolvierung der Lizenzstufe 1
die Lizenz „Trainer*in C Leistungssport für Menschen mit
Behinderung“ ausgestellt. Die Themen aus den ehemaligen Blöcken 10
und 300 werden dabei zusammengeführt und erhalten mehr
sportartspezifische Inhalte. Dies erfolgt in Kooperation mit den
jeweiligen Fachverbänden.
|
|
HBRS ist Partner im Bündnis Safe Kids
Für das
Bündnis Safe Kids fiel im November 2023 durch Malin Hoster,
Vorsitzende der Sportjugend Hessen, und Peter Beuth, damaliger
Hessischer Minister des Innern und für Sport, gemeinsam die
symbolische Startklappe für das neugegründete Bündnis Safe Kids.
Nun wurde auch der HBRS als Partner im Bündnis Safe Kids
ausgezeichnet.
Zum Bündniseintritt konnte der HBRS die erforderlichen
Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Ernennung
mindestens einer qualifizierten, aktiven Kindeswohl
Ansprechperson
- Klare
Positionierung der Sportorganisation und nachhaltige
Bemühungen zum Wohle von Kindern und Jugendlichen per
Vorstandsbeschluss oder Satzungsänderung.
- Zustimmung und
Umsetzung der gemeinsamen Handlungsgrundsätze im Kinder- und
Jugendsport
Die Sportjugend Hessen setzt sich
mit dem neuen Bündnis dafür ein, Schutz, Förderung und Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen langfristig, nachhaltig und
flächendeckend im hessischen Sport zu verankern und
Sportorganisationen bei möglichen Verdachtsfällen handlungsfähig zu
machen. Über das Bündnis sollen sich besonders die Kindeswohl
Ansprechpersonen aus den Vereinen, Sportkreisen oder Verbänden
untereinander vernetzen und Unterstützung erfahren.
|
|
Mit freundlichen Grüßen
Ihr HBRS Team
|
|
|
|