Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
heute möchten wir Sie wieder wie gewohnt mit aktuellen
Informationen aus der Geschäftsstelle versorgen.
Inhalt:
Der HBRS infomiert
- Neue Vergütungssätze der Primärkassen
- Neuigkeiten aus der Abteilung Buchhaltung
- Versicherung - Neue Regelung für Ärzte ab 01.01.2022
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Neue Vergütungssätze
der Primärkassen
Mit großer Freude können wir Ihnen
heute mitteilen, dass die bereits angekündigte neue Vereinbarung
zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports in
Hessen mit den Primärkassen unterzeichnet worden ist und hiermit
ihre Gültigkeit erhält.
Wir konnten mit den Primärkassen eine Erhöhung der Vergütungssätze
beim Rehabilitationssport um einen Euro erzielen.
Dies entspricht einer Steigerung um knapp 19 Prozent!
Zudem konnten wir den "Rehasport für Kinder" als neue
Positionsnummer mit in den Vertrag aufnehmen, welcher zukünftig mit
einer Vergütung von 8,00 € verrechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass mit der Unterzeichnung des Vertrages nun
auch für die Abrechnung mit den Primärkassen die neuen
Teilnahmebestätigungen genutzt werden müssen.
Die neuen Vergütungssätze gelten rückwirkend ab dem
01.01.2022!
Die aktuellen Vergütungssätze inklusive Hygienepauschale finden Sie
hier.
Neuigkeiten
aus der Abteilung Buchhaltung
Seit dem 01.03.2022 ist Frau Jeanette Groß in unserer
Buchhaltung tätig. Sie wird in Zukunft die Stelle von Frau Brähler
übernehmen, die in ihren wohlverdienten Ruhestand geht.
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Versicherung
- Neue Regelung für Ärzte ab 01.01.2022
Das HBRS
Präsidium hat aufgrund des neuen Sportversicherungsvertrags
beschlossen, den noch bestehenden Vertrag mit der ERGO bzgl. der
Versicherung der betreuenden Herzsportgruppen-Ärzte für Sie
als Verein zu übernehmen und den Beitrag zu bezahlen - zukünftig
sind alle Ärzte / Sanitäter (siehe unten) automatisch versichert.
Der Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen e.V.
(lsb h) wurde ab dem 01.01.2022 deutlich erweitert: Seitdem besteht
jetzt auch für Ärzte sowie für Ersthelfer und Sanitäter der
Versicherungsschutz im Umfang der Sporthaftpflicht-Deckung.
Versichert ist der ehrenamtliche Einsatz der genannten
Personengruppen als „Helfer“ bei versicherten Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass der Helfer weisungsgebunden für den Verein
oder Verband tätig wird. Dies gilt auch, wenn es sich hierbei um
die ausgeübte berufliche Tätigkeit als Arzt handelt. Dabei spielt
es keine Rolle, ob es sich um einen niedergelassenen Arzt mit
eigener Praxis handelt oder um einen Arzt in einem
Angestelltenverhältnis (zum Beispiel in einem Krankenhaus).
Wofür besteht Versicherungsschutz? Ein Schadenbeispiel:
Dem Arzt wird vorgeworfen, dass er bei seiner Tätigkeit bei der
Herzsportgruppe oder einer anderen Sportgruppe des Vereins Erste
Hilfe zu spät oder unzureichend geleistet hat oder dass er einen falschen
ärztlichen Rat gegeben hat. Für daraus entstehende
Schadenersatzforderungen besteht der Versicherungsschutz der ARAG
in der Prüfung der Haftungsfrage, der Abwehr unberechtigter
Ansprüche und der Befriedigung berechtigter Ansprüche.
Wofür besteht kein Versicherungsschutz?
Falls der Arzt den Teilnehmer an den genannten Sportgruppen nach
der Veranstaltung in eine Praxis oder Klinik bestellt, um ihn zu
untersuchen oder zu behandeln, besteht für diese Zusatztätigkeit
keine Deckung über die Sporthaftpflichtversicherung.
Was ist mit Veranstaltungen, bei denen der Arzt in Bereitschaft
ist, ohne präsent zu sein?
Es gibt zunehmend Herzsportgruppen, bei denen der Arzt sich in
Bereitschaft befindet, ohne dass er bei der Veranstaltung anwesend
ist. Auch hierfür gilt die Deckung der Sportversicherung. Eine
ständige Präsenz bei der Veranstaltung ist also nicht notwendig.
Welcher Umfang der Sportversicherung gilt?
Während der bestätigten Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz im
gesamten Umfang des aktuellen Sportversicherungsvertrages des lsb
h, der sich nicht nur auf die Haftpflichtversicherung beschränkt,
sondern sich auch zum Beispiel auf einen Unfallversicherungsschutz
erstreckt. Die Versicherungsleistungen sind übrigens per 01.01.2022
verbessert worden.
Bei Fragen steht Ihnen das
Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt/Main Telefon: 069/2474394 -
60 E-Mail: vsbfrankfurt@ARAG-Sport.de www.ARAG-Sport.de Versicherungsbüro
gerne zur Verfügung
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr HBRS Team
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