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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,

heute möchten wir Sie wieder wie gewohnt mit aktuellen Informationen aus der Geschäftsstelle versorgen.

Inhalt:

Der HBRS infomiert
- Neue Vergütungssätze der Primärkassen 
- Neuigkeiten aus der Abteilung Buchhaltung
- Versicherung - Neue Regelung für Ärzte ab 01.01.2022

 


 

Der HBRS Informiert


Neue Vergütungssätze der Primärkassen

Mit großer Freude können wir Ihnen heute mitteilen, dass die bereits angekündigte neue Vereinbarung
zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports in Hessen mit den Primärkassen unterzeichnet worden ist und hiermit ihre Gültigkeit erhält.

Wir konnten mit den Primärkassen eine Erhöhung der Vergütungssätze beim Rehabilitationssport um einen Euro erzielen.

Dies entspricht einer Steigerung um knapp 19 Prozent!

Zudem konnten wir den "Rehasport für Kinder" als neue Positionsnummer mit in den Vertrag aufnehmen, welcher zukünftig mit einer Vergütung von 8,00 € verrechnet wird. 

Bitte beachten Sie, dass mit der Unterzeichnung des Vertrages nun auch für die Abrechnung mit den Primärkassen die neuen Teilnahmebestätigungen genutzt werden müssen. 

Die neuen Vergütungssätze gelten rückwirkend ab dem 01.01.2022!

Die aktuellen Vergütungssätze inklusive Hygienepauschale finden Sie
hier. 

Neuigkeiten aus der Abteilung Buchhaltung

Seit dem 01.03.2022 ist Frau Jeanette Groß in unserer Buchhaltung tätig. Sie wird in Zukunft die Stelle von Frau Brähler übernehmen, die in ihren wohlverdienten Ruhestand geht. 

 


 

Versicherung - Neue Regelung für Ärzte ab 01.01.2022


Das HBRS Präsidium hat aufgrund des neuen Sportversicherungsvertrags beschlossen, den noch bestehenden Vertrag mit der ERGO bzgl. der Versicherung der betreuenden Herzsportgruppen-Ärzte  für Sie als Verein zu übernehmen und den Beitrag zu bezahlen - zukünftig sind alle Ärzte / Sanitäter (siehe unten) automatisch versichert.

Der Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h) wurde ab dem 01.01.2022 deutlich erweitert: Seitdem besteht jetzt auch für Ärzte sowie für Ersthelfer und Sanitäter der Versicherungsschutz im Umfang der Sporthaftpflicht-Deckung.

Versichert ist der ehrenamtliche Einsatz der genannten Personengruppen als „Helfer“ bei versicherten Veranstaltungen. Voraussetzung ist, dass der Helfer weisungsgebunden für den Verein oder Verband tätig wird. Dies gilt auch, wenn es sich hierbei um die ausgeübte berufliche Tätigkeit als Arzt handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen niedergelassenen Arzt mit eigener Praxis handelt oder um einen Arzt in einem Angestelltenverhältnis (zum Beispiel in einem Krankenhaus).

Wofür besteht Versicherungsschutz? Ein Schadenbeispiel:
Dem Arzt wird vorgeworfen, dass er bei seiner Tätigkeit bei der Herzsportgruppe oder einer anderen Sportgruppe des Vereins Erste Hilfe zu spät oder unzureichend geleistet hat oder dass er einen falschen ärztlichen Rat gegeben hat. Für daraus entstehende Schadenersatzforderungen besteht der Versicherungsschutz der ARAG in der Prüfung der Haftungsfrage, der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der Befriedigung berechtigter Ansprüche.

Wofür besteht kein Versicherungsschutz?
Falls der Arzt den Teilnehmer an den genannten Sportgruppen nach der Veranstaltung in eine Praxis oder Klinik bestellt, um ihn zu untersuchen oder zu behandeln, besteht für diese Zusatztätigkeit keine Deckung über die Sporthaftpflichtversicherung.
Was ist mit Veranstaltungen, bei denen der Arzt in Bereitschaft ist, ohne präsent zu sein?
Es gibt zunehmend Herzsportgruppen, bei denen der Arzt sich in Bereitschaft befindet, ohne dass er bei der Veranstaltung anwesend ist. Auch hierfür gilt die Deckung der Sportversicherung. Eine ständige Präsenz bei der Veranstaltung ist also nicht notwendig.

Welcher Umfang der Sportversicherung gilt?
Während der bestätigten Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz im gesamten Umfang des aktuellen Sportversicherungsvertrages des lsb h, der sich nicht nur auf die Haftpflichtversicherung beschränkt, sondern sich auch zum Beispiel auf einen Unfallversicherungsschutz erstreckt. Die Versicherungsleistungen sind übrigens per 01.01.2022 verbessert worden.

Bei Fragen steht Ihnen das
Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen e.V. Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt/Main Telefon: 069/2474394 - 60 E-Mail:
vsbfrankfurt@ARAG-Sport.de www.ARAG-Sport.de Versicherungsbüro
gerne zur Verfügung

 


 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr HBRS Team