Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine,
mitte Juli fanden unter der Leitung von OptaData zwei
Online-Seminar statt, in welchen der neue Abrechnungsvertrag von
OptaData vorgestellt wurde.
Anbei nun eine detaillierte Zusammenfassung der Inhalte der beiden
Seminare.
1. Was sind die wichtigsten Änderungen im neuen Vertrag?
Im neuen Vertrag gibt es neben der Möglichkeit der klassischen
Papier-Rehasport-Abrechnung zusätzlich die Variante, über die
sogenannte Rehasportzentrale die administrativen Prozesse zu
digitalisieren und somit eine einfache digitale Abrechnung per App
zu vollziehen.
In der klassischen Abrechnung erhöht sich die Abrechnungsgebühr auf
2,40 % vom Bruttoabrechnungsvolumen der
Belegsendung. Wird rechnerisch mit dieser prozentualen
Abrechnungsgebühr bei einem Beleg ein Honorar von 2,50 €
unterschritten, so wird für diesen Beleg ein Honorar in Höhe von
2,50 € fällig (Mindestgebühr pro Beleg).
Alternativ zu der Mindestgebühr pro Beleg gibt es für
HBRS-Mitglieder die Möglichkeit, sich für eine Monatsgebühr in Höhe
von 10,- € je Monat zu entscheiden und damit die Mindestgebühr pro
Beleg außer Kraft zu setzen. Dann fällt immer nur genau das Honorar
pro Beleg an, das sich rechnerisch aus der prozentualen
Abrechnungsgebühr ergibt.
Dies ist vor allem für Vereine interessant, die regelmäßig kleinere
Mengen (< 20) abrechenbare Einheiten pro Beleg zur Abrechnung
einreichen. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,- €
je Belegsendung, die unabhängig von der Anzahl der eingereichten
Belege ist.
In der digitalen Abrechnung mit der Rehasportzentrale werden die
Belege direkt nach Erfassung in der Software zu OptaData geschickt
und die Unterschriften der Versicherten werden digital eingeholt.
Die Abrechnung erfolgt dann direkt durch opta data zum vertraglich
vereinbarten Zeitpunkt.
Dabei fallen monatliche Softwarenutzungsgebühren in Höhe von 39,95
€ an, zzgl. 4,99 € pro Übungsleiter*in für die Nutzung der
Rehasportzentrale-App.
Hinzu kommen Abrechnungsgebühren, die gemäß
Dienstleistungsvereinbarung in Abhängigkeit von der jährlichen
Belegmenge variieren und je Abrechnungsvorgang je Beleg fällig
werden. Auf diese Abrechnungsgebühren erhalten HBRS-Mitglieder 10 %
Rabatt.
Auf die Softwarenutzungsgebühr erhalten HBRS-Mitglieder einen
Rabatt in Höhe
von 25 %. Die App kann leider nicht rabattiert werden.
Hier
kommen Sie zum aktuellen Vertrag!
2. Was benötige ich, um Online Abrechnen zu können?
Um die Vorteile der Rehasportzentrale nutzen zu können, brauchen Sie einen Computer mit
Internetzugang. Die Software ist vollständig browserbasiert, so
dass Sie kein Programm installieren müssen oder eine besonders
hochwertige/leistungsstarke Ausstattung benötigen würden. Hier
findet dann die gesamte Kurs- und Mitgliederverwaltung statt, die
Anlage der Muster 56-Verordnungen und die Zuordnung von
Übungsleiter*innen etc.
Darüber hinaus gibt es viele informative Auswertungen über die
Teilnahmen der Versicherten, „Trainingsmuffel“, Vorwarnung bei
Verordnungen kurz vor den letzten Einheiten und vieles mehr.
Für die Nutzung der App zum Einholen der
Versicherten-Unterschriften wird ein Handy oder Tablet mit
aktuellem iOS- oder Android-Betriebssystem benötigt. Die App ist
über die entsprechenden Appstores frei verfügbar und so gestaltet
(und vom TÜV zertifiziert), dass sie auch auf privaten Endgeräten
genutzt werden kann.
3. Wann kommt der neue Vertrag und welche Fristen gilt es
zu beachten?
Opta Data wird Sie rechtzeitig vor der Umstellung informieren und
Ihnen die vertraglichen Informationen zukommen lassen. Die ersten
Vereine werden voraussichtlich im Laufe des August kontaktiert.
Die Umstellung der Konditionen erfolgt in Chargen, so dass nicht
alle Mitgliedsvereine gleichzeitig kontaktiert werden. Bis zur
tatsächlichen Umstellung bleiben die Altkonditionen erhalten.
Nach Erhalt der neuen Verträge haben die Mitgliedsvereine i. d. R.
vier Wochen Zeit, die Unterlagen vollständig ausgefüllt an OptaData
zurückzuschicken.
4. Welche Abrechnungsvariante ist für meinen Verein am
besten geeignet?
Die Entscheidung für oder gegen die digitale Abrechnung sollte
jeder Verein individuell treffen.
HIER
finden Sie beispielhafte Varianten mit klassischer Abrechnung.
Dabei sehen Sie, ab welcher Anzahl abrechenbarer Einheiten, bzw. ab
welchem Verordnungsmix die Abrechnung inklusive Mindestgebühr pro
Beleg für Sie günstiger wird.
Rechnen Sie deutlich weniger als 15 Einheiten pro Beleg ab oder
haben Sie deutlich mehr Belege pro Belegsendung, bei denen die
Mindestgebühr greift, dann ist die Abrechnung
mit der alternativen monatlichen Gebühr in Höhe von 10,- € für Sie
günstiger.
Im Normalfall, mit einem Großteil der Belege mit 20 und mehr
abrechenbaren Einheiten ist die
Abrechnung mit Mindestgebühr pro Beleg preislich attraktiver.
Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an uns bzw. auch an
Herrn Stihler von OptaData wenden.
Stefan Stihler (OptaData)
Telefon 0201 3196-492
Mobil 01511 8005478
s.stihler@optadata-gruppe.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr HBRS Team
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