Betreff:                                     Newsletter des HBRS - PREVIEW

 


Gesendet: Montag, 8. März 2021 12:14
An: prokein@hbrs.de
Betreff: Newsletter des HBRS - PREVIEW

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Vereine,

anbei erhalten Sie aktuelle Informationen aus folgenden Bereichen ...

 


 

Inhalt:

  • Welche Regelungen gelten seit dem 8. März für den Sport?
  • Online-Seminar zur praktischen Umsetzung des Tele-Rehasport / Rehasport im Freien
  • Neuigkeiten von den Kostenträgern

 


 

Welche Regelungen gelten seit dem 8. März für den Sport?

Folgende und weitere Hinweise finden Sie beim
lsb h, Detailfragen zur derzeitigen Regelung hat der Landessportbund Hessen in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachfolgend beantwortet. (Stand 08.03.2021)

- Freizeit- und Amateursport für über 14-Jährige und gemischtaltrige Gruppen
Generell kann Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.
Somit sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten (etwa Tennis-Doppel, Beach-Volleyball) von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig, wenn diese sich während der Sportausübung mindestens in drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Es darf also nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden, die kurz zuvor Teil unterschiedlicher Kleingruppen waren.

Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. In Mannschaftssportarten dürfen pro Mannschaft bis zu zwei zusätzliche Übungsleiter*innen, Trainer*innen bzw. Betreuer*innen anwesend sein.

Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Eltern und Betreuer ein. Entsprechende Hilfsmittel (Infotafeln, Absperrungen, Flipcharts, Aushänge der Trainingsorganisation) sollten genutzt werden und die Zuwegung auf und von der Sportanlage entsprechend organisiert werden.

Das Hygienekonzept des Sportstättenbetreibers muss ferner so angelegt sein, dass die Gruppen auch vor und nach dem Training sich nicht durchmischen und Umkleiden und Duschen auch nur in den zulässigen Gruppen und Abständen zueinander nutzen. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zur verzichten.

Das Erteilen von Unterricht in Individualsportarten gemäß den Vorgaben für den Sportbetrieb auf Sportanlagen ist zulässig (Reitunterricht, Tennistraining und ähnliches). Ein Tennis-, Golf-, Reit-, Segel-, Turn- oder Gymnastiklehrer kann etwa bis zu vier Geschwistern oder weiterhin einem Schüler Unterricht erteilen. Es findet zudem keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten statt. Karate, Ringen oder Judo sind zulässig, sofern mit einem festen Partner trainiert wird und während der Sportausübung zu anderen Sporttreibenden stets ein Abstand von mindestens drei Metern gehalten wird. Dies gilt immer mit den oben genannten Auflagen für den Personenkreis. Auch Personal Training, das maximal zwei Hausständen bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen umfasst, darf angeboten werden. Zu diesem Zweck können auch Sportanlagen (nun auch Fitnessstudios unter den geltenden Regelungen) genutzt werden.

- Sonderregelungen für Freizeit- und Amateursport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre
Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände – der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Mannschaftssportarten wie Fußball, Hockey, Faustball oder andere sind daher für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt. Pro Mannschaft dürfen bis zu zwei Personen (Trainer bzw. Betreuer) anwesend sein. Es wird insbesondere in diesem Bereich dringend empfohlen, die Umkleiden nicht zu nutzen. Die Eltern sollten ihre Kinder zum Training abgeben und sich während des Trainings möglichst nicht auf dem Sportgelände aufhalten. Es gelten diesbezüglich die allgemeinen Kontaktverbote laut Verordnung, Gruppenbildungen ohne Abstand sind in jedem Fall untersagt. Es wird zudem empfohlen, keine Spiele (Pflicht- oder Freundschaftsspiele) auszutragen, sondern lediglich Mannschaftstraining durchzuführen.

- Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden. Genaueres regelt ein Erlass vom 3. November 2020. Zuschauer sind nicht gestattet.

- Rehabilitations- oder Funktionstraining im Sinne medizinisch verordneter Bewegung ist zulässig. Er unterliegt nicht dem in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkung ausgesprochenen Verbot, da es sich um medizinische Maßnahmen (Rehabilitations- und Funktionsmaßnahmen) handelt. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird dringend empfohlen soweit das Angebot nicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden stattfindet, in denen eine solche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung herrscht. Des Weiteren ist aus Sicherheitsgründen ein Hygienekonzept zu erstellen.

- Auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen über 14 Jahren gestattet. Zu den beiden Haushalten zählende Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben unberücksichtigt. So können bspw. zwei Elternpaare mit einem über 14-Jährigen und beliebig vielen zu den beiden Hausständen gehörenden Kinder unter 15 Jahre gemeinsam Sport treiben. Bei Begegnungen mit anderen Personen bzw. Gruppen ist im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

- Der Trainingsbetrieb der DLRG Hessen zum Zwecke der Wasserrettung ist von dem Verbot des allgemeinen Trainings- und Wettkampfsports nach § 2 Abs. 1a CoKeBeV ausgenommen. Die Wasserrettung besitzt eine sehr wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit drohen. Ausschließlich für diesen Zweck darf das spezielle Schwimmtraining der DLRG zur Aufrechterhaltung der Fitness im Wasser, auch das Trainieren von funktional- technischen Fähigkeiten, wie beispielsweise das sichere Retten aus dem Wasser durch bestimmte Abschlepptechniken, durchgeführt werden. Der Sportbetrieb der DLRG Hessen ist jedoch nur dann zulässig, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden.

 


 

Online-Seminar zur praktischen Umsetzung des Tele-Rehasport und Rehasport im Freien

Nach unserem Online-Seminar zum Thema Beantragung des Tele-Rehasport, welches eine tolle Resonanz erfahren hat, bieten wir nun auf vielfachen Wunsch ein weiteres kostenfreies Online-Seminar an.

In diesem Seminar soll es um die paraktische Umsetzung des Tele-Rehasports und des Rehasports im Freien gehen. 

Es wird u. a. um die Themen Übungsauswahl und paraktische Organisation des Tele-Rehasports bzw. des Rehasport im Freien gehen.

Das Online-Seminar wird via Zoom am 11.03.2021 um 09.00 Uhr und um 18.00 Uhr stattfinden. Eine Anmeldung vorab ist nicht notwendig. 

Für die Teilnahme benötigen Sie einen PC/Laptop oder ein Tablet/Smartphone. 

Hier geht es zu den Online-Seminaren:

Bitte klicken Sie zur Teilnahme (erst am jeweiligen Tag zur passenden Uhrzeit) auf den für Sie passenden Termin. 

11. März 2021 09:00 Uhr
Zoom-Meeting beitreten
Meeting-ID: 956 4954 1182 Kenncode: 844393 


11. März 2021 18:00 Uhr
Zoom-Meeting beitreten

Meeting-ID: 985 7212 4278 Kenncode: 894468

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Online-Seminar!

 


 

Neuigkeiten von den Kostenträgern


DGUV/SVLFG-Sonderregelung  

Die Sonderregelung zur "Fortführung als Tele-/Online-Angebot" ist nun auch von Seiten der DGUV/SVLFG bis zum 30.06.2021 verlängert worden und stellt eine Übergangsregelung während der COVID-19-Pandemie dar.
Die gesetzliche Unfallversicherung schließt sich damit den Empfehlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen an.

Genehmigungsverzicht der pronova BKK

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die pronova BKK, mit Gültigkeit ab 01.04.2021, bis auf Widerruf, auf die Genehmigung bei Rehabilitationssport verzichtet.

Der durchführende Leistungserbringer verpflichten sich, die Vorgaben der BAR-Rahmenvereinbarung entsprechend anzuwenden. 

Die pronova BKK ist somit die vierte Krankenkasse, welche einen Genehmigungsverzicht erklärt hat. 

Anbei eine kurze Übersich der Krankenkassen welche aktuell einen Genehmigungsverzicht haben:

  • AOK Hessen seit 01.04.2018
  • IKK Südwest seit 01.05.2017
  • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland seit 01.08.2019
  • BKK Pronova: ab 01.04.2021

 


 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

HBRS-Team

 

Wenn Sie diese E-Mail (an: nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Esperantostr. 3
36037 Fulda
Deutschland

0661-8697690
geschaeftsstelle@hbrs.de
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