Betreff:                                     WG: Newsletter des HBRS - PREVIEW

 

 

Von: HBRS <geschaeftsstelle@hbrs.de>
Gesendet: Donnerstag, 1. April 2021 14:57
An: prokein@hbrs.de
Betreff: Newsletter des HBRS - PREVIEW

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Vereine,

anbei erhalten Sie aktuelle Informationen aus folgenden Bereichen...

  • Umfrage - sexualisierte Grenzverletzung ...
  • Sterne des Sports 2021
  • Informationen aus der Abteilung Abrechnung
  • Informationen aus der Abteilung Zertifizierung
  • Die COVID-19-Impfung: Impfstoffe, Wirkung und mögliche Nebenwirkungen
  • Post-Covid im Rehasport
  • Neues Förderprogramm Aktion Mensch & Fördertopf Inklusion der Sparkassen-Finanzgruppe

 


 

Umfrage - sexualisierte Grenzverletzung ...

Über den lsb h haben wir folgende Umfrage erhalten, die wir gerne an Sie weiterleiten möchten:

Liebe Verantwortliche der Fachverbände in Hessen,
wie vom Landessportbund Hessen bereits in der letzten Woche angekündigt, erhalten Sie heute den Online-Fragebogen zum Forschungsprojekt "SicherImSport - Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport". Nähere Informationen zum Projekt finden unter dem folgenden
Link Ihre Mithilfe ist von großer Bedeutung, wenn es darum geht, Sportorganisationen als verlässliche und sichere Orte für alle Mitglieder, insbesondere für Kinder und Jugendliche zu stärken.

Vielen Dank, dass Sie sich beteiligen!
Informationen zum Datenschutz:
Die Befragung ist von der Ethikkommission der Bergischen Universität Wuppertal genehmigt worden. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und nur in anonymisierter Form veröffentlicht. Namen von Einzelpersonen, Verbänden, Vereinen oder anderen Einrichtungen werden bei der Veröffentlichung von Ergebnissen nicht genannt. Ihre Teilnahme ist freiwillig, d.h. Sie können die Befragung jederzeit ohne Nachteile für Sie oder Ihre Organisation abbrechen.
Ausfüllhinweise:
Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Kolleginnen oder Kollegen ab, wer von Ihnen den Fragebogen oder ggf. Teile des Fragebogens für Ihre Organisation ausfüllt. Für den Teil A des Fragebogens möchten wir Sie bitten, diesen durch die Geschäftsführung oder den Vorsitz ausfüllen zu lassen (bzw. sie um Unterstützung zu bitten). Alle anderen Teile des Fragebogens sollten bitte möglichst von der Ansprechperson für die Prävention sexualisierter Gewalt oder von der*dem Kinderschutzbeauftragte*n ausgefüllt werden. Sollte es diese Position in Ihrem Fachverband nicht geben, möchten wir darum bitten, dass eine verantwortliche Person Ihres Fachverbandes (z.B. Jugendreferent*in, Geschäftsführung) den Fragebogen ausfüllt. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, zeitgleich an dem Fragebogen zu arbeiten. Mit ihrem Zugangs-Code können Sie den Onlinefragebogen aufrufen und ausfüllen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Befragung abzubrechen, zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt oder an einem anderen Computer fortzusetzen oder aber Fragen auszulassen.

Um an dieser Umfrage teilzunehmen, verwenden Sie bitte den folgenden
Link.: 
Ihr Zugangs-Code zur Umfrage:  nh6zpmLB
Bitte bearbeiten Sie den Fragebogen bis zum 07.04.21.Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung!Mit freundlichen Grüßen,Team »SicherImSport«
Prof. Dr. Bettina Rulofs, Kathrin Wahnschaffe-Waldhoff, Oliver Wulf


 


 

Sterne des Sports 2021         

Sportvereine können sich ab 1. April bis 30. Juni 2021 online bewerben
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) schreibt erneut den Wettbewerb „Sterne des Sports“ aus, um Sportvereine für ihr außerordentliches gesellschaftliches Engagement zu ehren. Hierbei können sich alle Vereine mit ihren vielfältigen Maßnahmen und Projekten bewerben. Über den Hashtag #SternedesSports können Interessierte den Wettbewerb verfolgen und Projekte kommentieren.
Hier finden Sie alle Informationen...  (Quelle DBS)                        

 


 

Informationen aus der Abteilung Abrechnung

Besonderheit bei den Abrechnungen von Privatversicherten und Beihilfe 

Wenn ein*eine Privatpatient*in eine ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport erhält, so führt dies, anders als bei gesetzlich versicherten Patient*innen, nicht zu einer direkten Abrechnung zwischen dem Verein und der Krankenkasse oder der Beihilfestelle.
Der Vertrag über die Leistung von Kursen für den Rehabilitationssport kommt zwischen dem Verein und den Teilnehmern zustande.
In der Regel treten Privatversicherte in Vorleistung und reichen dann die Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle bzw. privaten Krankenversicherung ein.
Ist eine Leistung weder bei der Beihilfestelle noch bei der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig, müssen die Teilnehmer*innen die Kosten des Rehabilitationssports selbst tragen.
Der Verein erhält somit die Kosten für die erbrachte Leistungen unabhängig von der Erstattung durch die Beihilfe oder private Krankenversicherung von dem*der Teilnehmer*in selbst.
 
Wir empfehlen den Vereinen daher vor Beginn des Rehasports die Kosten abzuklären, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.  

Neue Vergütungssätze

Wir bitten Sie die neuen Vergütungssätze für diverse Kostenträger zu beachten. Die aktuelle Liste der Vergütungssätze (Stand 29.03.2021) finden Sie
hier.

 


 

Informationen aus der Abteilung Zertifizierung

Einwilligungserklärung der Teilnehmer am Rehasport

Wir möchten nochmal auf die“ Einverständniserklärung der Teilnehmer*in zur Teilnahme am Rehasport während der Corona-Pandemie „ hinweisen.
Diese muss einmal vor Beginn der ersten Übungsstunde mit Hinweisen zu Restrisiko und Weisungsbefugnis der *des Übungsleiters* unterschrieben vorliegen.
Bitte bewahren Sie die Einverständniserklärung in Ihrem Verein auf. Das gilt auch für den Rehasport im Freien. Das Formular finden Sie 
hier.

Verlängerung von Zertifizierungen 

Wenn Sie Verlängerungsunterlagen per E-Mail an uns senden, müssen diese nicht zusätzlich über den Postweg an uns geschickt werden.

Es reicht zudem aus, ein einzelnes Formular „VL“ für alle auslaufenden Gruppen auszufüllen.

 


 

Die COVID-19-Impfung: Impfstoffe, Wirkung und mögliche Nebenwirkungen    

Die medizinische Kommission des HBRS informiert über das Thema Impfen. Folgende wichtige Fragen will dieser Artikel beantworten: Welche Impfstoffe gibt es? Wie wirken diese Impfstoffe? Gibt es mögliche Nebenwirkungen?
Hier geht es zum Artikel ...

 


 

Post-Covid im Rehasport

In Deutschland gelten rund 90 Prozent der COVID-19 Patient*innen als genesen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass auch nach Abklingen der Akutbeschwerden einer Corona-Infektion die Funktion verschiedener Organe weiterhin beeinträchtigt sein kann. Insbesondere Symptome wie chronische Müdigkeit, Herzprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten, Luftnot und Husten treten häufiger auf.
Diese Symptome, die auch Monate nach der akuten Erkrankung festgestellt werden oder überhaupt erst Monate später zum Vorschein kommen, werden unter der Bezeichnung „Post-COVID-Syndrom“ zusammengefasst. Laut einer Studie von
 Huang et al. (2021) geben drei von vier Patient*innen an, auch sechs Monate nach ihrer Entlassung aus der Klinik weiterhin Beschwerden zu haben.
Vor diesem Hintergrund anbei nochmals ein Leitfaden zur Einordnung von Covid-19 Betroffenen im Rehasport. Den Leitfaden finden Sie
hier. 

 


 

Neues Förderprogramm Aktion Mensch & Fördertopf Inklusion der Sparkassen-Finanzgruppe

Wenn es um Teilhabe im Alltag geht, ist jede Barriere eine zu viel. Mit der Förderaktion von Aktion Mensch
#1BarriereWeniger soll dazu beigetragen werden, dass innerhalb von einem Jahr 2.000 Barrieren im öffentlichen Raum abgebaut werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sucht Aktion Mensch starke Teams aus der Privat-Wirtschaft, dem öffentlichen Bereich und gemeinnützige Projekt-Partner. Der von der Sparkassen-Finanzgruppe ins Leben gerufene Inklusionsfördertopf soll Vereine unterstützen, Projekte mit inklusivem Charakter zu initiieren und dafür gezielte Unterstützung zu bekommen. Die Kriterien für eine Bewerbung um die Mittel wurden vom DSGV mit dem DOSB und dem DBS vereinbart. Mithilfe einer Crowdfunding-Kampagne und dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ erhalten die eingestellten Vereinsprojekte nicht nur die Unterstützung aus dem Fördertopf, sondern betreiben gleichzeitig aktiv Kommunikation für den eigenen Verein. Zusätzlich zur Sportdeutschland-Crowd sammelt der DOSB alle weiteren #SupportYourSport-Aktionen auf der Webseite , damit Sportvereine auch nach der Corona-Pandemie weiterhin Bewegung, Sport, Gesundheit und Lebensfreude anbieten und Werte wie FairPlay, Respekt und Vielfalt vermitteln können. Hier geht’s direkt zum Inklusionsfördertopf.

(Quelle DBS)

 


 

Ihr

HBRS Team

 

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Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
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