Von:                                               HBRS <hothorn@hbrs.de>

Gesendet:                                     Montag, 30. März 2020 19:35

An:                                                  prokein@hbrs.de

Betreff:                                          Update Informationen zum Corona Virus - PREVIEW

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,

die Corona Krise hat Deutschland nach wie vor fest im Griff. Wir sind alle von der Pandemie betroffen: privat, beruflich und im Sport. Auch Sie im Verein spüren die Auswirkungen von Corona im Alltag immer umfassender. Inzwischen steht der Trainings- und Sportbetrieb schon seit geraumer Zeit still.Umso wichtiger ist es, dass wir Sie in dieser ungewissen und dynamischen Zeit über mögliche Unterstützungen und hilfreiche Informationen in Kenntnis setzen. 


 

Inhalt

- Newsletter des LSB zum Coronavirus
- Stundung des HBRS Mitgliedsbeitrages
- Informationen der AOK Hessen
- Informationen der DRV Bund
- Dokumentation der finanziellen Verluste durch Corona

 


 

Newsletter des Landessportbund Hessen e. V.

Als ein „gutes Signal, das den Fortbestand unseres bewährten Sportsystems während und nach der Corona-Krise erwarten lässt“, hat der Landessportbund Hessen e.V. den Nachtragshaushalt des Landes Hessen bezeichnet.

Der Haushalt spannt einen Schutzschirm in Höhe von mindestens 8,5 Milliarden Euro auf. Mit Leistungen aus dem Schutzschirm werden auch Hessens 7.600 Sportvereine unterstützt.

Der LSB kann nun über erste konkrete Finanzhilfen berichten.

Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe

Gerne weisen wir unsere Vereine auf das Soforthilfeprogramm des Landes Hessen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe hin. Wie uns die Hessische Landesregierung gestern mitteilte, sind im Rahmen dieser Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt. Voraussetzung ist eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und massive Liquiditätsengpässe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie ergeben. Alle weiteren Informationen über das Antragsverfahren bitten wir der Homepage des Hessischen Wirtschaftsministeriums zu entnehmen.

Die Antragstellung ist ab Montag, 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel, möglich.

Finanzielle Hilfen für Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Für Vereine, welche keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, befinden wir uns zurzeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Gespräch über separate Fördermöglichkeiten für den Sport. Hierüber werden wir zeitnah informieren.

Kurzarbeitergeld

Grundsätzlich können auch Sportvereine Kurzarbeitergeld beantragen. Informationen hierzu finden Sie hier

Weitere Informationen und Hilfen für Sportvereine finden Sie auf der Internetseite des Landessportbundes Hessen.

 


 

Stundung der 2. Rate des HBRS Mitgliedsbeitrags bis zum 30.06.2020

Die aktuelle Situation ist eine große Herausforderung für uns alle. Damit Sie möglichst nicht zur grundlegenden oder existenziellen Bedrohung wird, setzt der HBRS alles daran, die Vereine in dieser Krise bestmöglich zu unterstützen. Aus diesem Grund stunden wir die 2. Rate des Mitgliedsbeitrags bis zum 30.06.2020. Sollten Sie die 2. Rate dennoch zum 02.05.2020 zahlen wollen, geben Sie bitte Frau Brähler braehler@hbrs.de bis zum 15.04.2020 Bescheid.

 


 

Informationen der AOK HessenGenehmigungsverfahren

Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport und Funktionstraining wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren. 

Zwischenabrechnungen

Die Leistungserbringer haben einen Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten Übungsveranstaltungen. Es wird empfohlen, diese Leistungen unabhängig von den vertraglich geregelten Zwischenabrechnungsterminen (in der Regel zum 30.06. und 31.12. d.J.) sofort mit den Krankenkassen abzurechnen, um Liquiditätsengpässe abzumildern.HinweisDie Verbreitung des SARS-CoV-2 (Corona-Virus) kann ebenfalls zu Problemen in der operativen Bearbeitung bei den Krankenkassen und/oder deren Abrechnungsdienstleistern führen.

Finanzielle Hilfen

Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen, z.B. in Höhe der in 2019 erbrachten Leistungen, sind nicht möglich. Dies gilt ebenso für die Einrichtung von Unterstützungsfond etc.

 


 

Information der DRV Bund zur Erbringung von Rehabilitationssport und Funktionstraining in Zeiten der Corona-Pandemie

Damit derzeit nicht mögliche Leistungen ggf. zeitnah nachgeholt werden können, erklärt sich der DRV Bund bereit, für Versicherte der DRV Bund die in der BAR-Rahmenvereinbarung festgelegten Fristen für Beginn und Abschluss um 3 Monate zu verlängern. Es gilt die mit der jeweiligen Verordnung verbundene Zusage der DRV Bund zur Kostenübernahme also grundsätzlich auch bei einem entsprechend späteren Beginn bzw. späterer Fortführung sowie Beendigung. 

Auch dann jedoch sollten Leistungsberechtigte – insbesondere bei chronischen Erkrankungen der Lunge, des Herz-Kreislaufsystems, des Stoffwechsels und bei Immunschwäche – sorgfältig prüfen, ob und wann sie den Reha-Sport bzw. das Funktionstraining antreten und im Zweifel zuvor mit ihrem behandelnden Arzt sprechen. Jede Teilnahme ist freiwillig. Nicht wahrgenommene Termine bzw. ein erfolgter Abbruch und Nichtwiederaufnahme des Reha-Sports bzw. Funktionstrainings haben keine Auswirkungen auf spätere Reha- oder Rentenverfahren. 

Kann eine (weitere) Durchführung von Reha-Sport bzw. Funktionstraining nicht innerhalb der eingeräumten Fristenverlängerung erfolgen (z.B. weil sich die Krisensituation bis dahin nicht wesentlich gebessert hat), kann eine Abrechnung der zu Lasten der DRV Bund wahrgenommenen Leistung nur bis zum Ende der Fristverlängerung erfolgen. Eine weitere Verlängerung kommt mit Blick auf den für die Leistung maßgeblichen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der vorhergehenden medizinischen Rehabilitation nicht in Betracht. 

Ausfallvergütungen an die Sportvereine bzw. Sport-/Trainingsanbieter können durch die DRV Bund mangels Rechtsgrundlage leider nicht gezahlt werden.

 


 

Dokumentation finanzieller Verluste:

Nach wie vor empfehlen wir Ihnen dringend, die finanziellen Verluste, welche aufgrund der Aussetzung des Reha-Sports entstanden sind, rückwirkend ab dem 13.03.2020 zu dokumentieren.

Diese Dokumentation kann später dazu dienen, etwaige Ersatzansprüche wahrzunehmen oder an Fördertöpfen zu partizipieren. Bei der Dokumentation der Verluste ist es wichtig, möglichst genau den entstandenen Schaden zu dokumentieren. Stellen Sie hierzu bitte eine Kostenrechnung auf, bei welcher die Einnahmen den Kosten, welche durch den Rehasport entstehen (Raummiete, Energiekosten, Kosten durch hauptamtliches Personal etc.) gegenübergestellt werden.

Bitte übermitteln Sie uns Ihre bis dato getätigte Dokumentation bis zum 15.04.2020 an geschaeftsstelle@hbrs.de. Diese Dokumentation geben wir gesammelt an den DBS weiter.  

Ihr
HBRS-Team

 

Wenn Sie diese E-Mail (an: acseva@gmx.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
Deutschland

0661-8697690