Von:                                            HBRS <prokein@hbrs.de>

Gesendet:                                Dienstag, 3. März 2020 11:01

An:                                              Prokein@hbrs.de

Betreff:                                     Newsletter - HBRS

 

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Inhalt

- Coronavirus und Rehasport
- Reginoalkonferenzen
- Jugend im HBRS
- Informationen zur Abrechnung im Rehasport
- Informationen zur Zertifizierung
- Quartalsabrechnung
- Verschiedenes

Aufhebung zentrale Abrechnung Primärkassen Hessen
Bitte reichen Sie, wenn Sie zertifizierten Rehasport anbieten, die „Verbindliche Erklärung zur Abrechnung“ bis zum 30.06.2020 ein, die Protokollnotiz der Primärkassen ist zu beachten.

 


 

Coronavirus und Rehasport

Aus gegebenen Anlass finden Sie in Anlage Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus im Rehasport durch Dr. med. K. Edel - Landessportarzt HBRS.

Informationsschreiben HBRS
Infografik im Verdachtsfall
Informationen des Gesundheitsdiensts des Auswärtigen Amts
Informationen des DOSB

 


 

Regionalkonferenzen 2020

Am Wochenende vom 15.-16.02.2020 führte der Verband in Bensheim, Wetzlar und Bebra Regionalkonferenzen durch. Rund 120 Vereine und über 200 Teilnehmer*innen informierten sich über Wissenwertes und Neuerungen im Verband. Der HBRS Vorstand bedankt sich für die konstruktive und wertschätzende Teilnahme; dieser aktive und persönliche Austausch zwischen Verbandsgremien, Geschäftsstelle und Vereinen ist ein wichtiger Baustein für die gemeinsame Zukunftsgestaltung. Die Präsentation dient zur allgemeinen Übersicht, die genannten Dokumente finden Sie unter www.hbrs.de .

 


 

Der 32. Jugend Länder Cup befindet sich in vollen Vorberei- tungen, alle Informationen, Anmeldungen als Volunteer oder Möglichkeiten zur Unterstützung finden Sie auf der Landing Page des Jugend Länder Cups. Hierfür suchen wir noch helfende Hände - sei aktiv - melde dich an.

Der HBRS hat sich mit der Veranstaltung „Jugend-Länder-Cup 2020“ für ein „Vereinssponsoring“ der Rhönenergie beworben. Jetzt kommt es darauf an, dass wir im Zeitraum vom 02.-24.03.2020 so viele Stimmen wie möglich für unser Projekt bekommen. Wie du für unser Projekt (Jugend-Länder-Cup 2020 in Fulda) abstimmen kannst, findest du hier: //voting.re-fd.de/anleitung/
Hier findest du unser Projekt:
//voting.re-fd.de/voting/mein-versorger-mein-verein-2020/jugend-laender-cup-2020-in-fulda/

Die 25 Projekte mit der höchsten Stimmenzahl bekommen eine Projektförderung von je 4.000,- €. 

 

Es sind noch Plätze frei!

Hast Du Lust, Dich sport­lich aus­zu­pro­bie­ren und neue Freun­de zu fin­den? Dann bist Du bei uns genau rich­tig. Wir geben Dir an die­sem Wo­chen­en­de die Ge­le­gen­heit, ge­mein­sam mit an­de­ren Kin­dern und Ju­gend­li­chen ver­schie­de­ne Team­sport­ar­ten wie Wheel­soc­cer, Roll­stuhl­bas­ket­ball, Fuß­ball, viel­leicht aber auch Ul­ti­ma­te Fris­bee oder Sitz­vol­ley­ball aus­zu­pro­bie­ren. Auch Ein­zel­sport­ar­ten kannst Du tes­ten: zum Bei­spiel Para Tisch­ten­nis, Para Schwim­men oder ei­ni­ge Dis­zi­pli­nen der Para Leicht­ath­le­tik.

 


 

Informationen zur Abrechnung im Rehasport

Wir als HBRS sind bei der Bearbeitung des Posteingangs der Abrechnungen der Rehasport-Verordnungen in Rückstand geraten, da viele Vereine Ihre Abrechnungen zum 30.06. + 31.12. bei uns einreichen. Zwischenabrechnungen (Krankenkassen) können nach ca. 25 Teilnahmen oder nach Ablauf jederzeit eingereicht werden. Aktuell wird der Posteingang vom 14.02.2020 bearbeitet.Wir bitten um Verständnis.
Ausnahmen:
- AOK Bayern: ab Genehmigungsdatum 6 Monate und Abrechnung nur 1x im Monat möglich
- Knappschaft: Teilnahmen bis zum 30.06. + 31.12., Einreichung erst im Folge-Monat möglich
  oder nach Ablauf
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): keine Zwischenabrechnung bzw. Vereinswechsel
  möglich, nur nach Ablauf der Verordnung

Unter www.hbrs.de finden Sie Liste der neuen Vergütungssätze und den aktualisierten Leitfaden zum Ausfüllen der Rehasport Verordnung .

Zahlungsrückstände Deutsche Rentenversicherung BUND:Die Abrechnungen mit dem Kostenträger DRV Bund konnten von Mai 2019 bis Sept. 2019 nicht abgerechnet werden und mussten zurückgehalten werden, da die Verträge bzgl. Vergütung auf Bundesebene in Verhandlungen waren. Diese konnten erst nach Abschluss der Verhandlungen abgerechnet werden. DRV Bund bearbeitet die Abrechnungen nach Posteingang und ist sehr stark im Rückstand mit der Bearbeitung und bittet um Geduld.Wir als HBRS haben leider keinen Einfluss auf die Zahlungsrückstände. Sobald wir das Geld erhalten, werden wir dieses gleich an den Verein weiterleiten. 

DRV Bund SONDERREGELUNG zur Zwischenabrechnung aufgehoben.Vertragsverhandlungen sind gescheitert, d. h. seit dem 01.01.2020 besteht ein vertragsloser Zustand mit der DRV Bund und es gibt keine Vergütungssätze für 2020, Abrechnungen sind aber generell möglich. 

Angebotsnummer: Auf der Teilnahmebestätigung muss ab sofort die Angebotsnummer eingetragen werden, diese Angabe ist notwendig, da es sich um eine feste Gruppe handelt.

ICD-Code: www.icd-code.de oder //www.tk.de/service/app/2002918/icdauskunft/icdauskunft.app 

Diagnose Autismus:Ist jetzt unter Erkrankung Psychiatrie aufgeführt (laut AN-Formblatt) früher war es unter Geistige Behinderung / Intellektuelle Beeinträchtigung

 


 

Informationen zur Zertifizierung

Überprüfung von Übungsleiter*innen (Gültigkeit der Lizenz)  in zertifizierten Gruppen 

  • Übungsleiter*innen in zertifizierten Gruppen müssen eine gültige Lizenz haben
  • Der Verein muss den HBRS informieren, wenn die ÜL-Lizenz abgelaufen ist und mitteilen, welche(r) Übungsleiter*in die Gruppe übernimmt bzw. ob die Gruppe abgemeldet wird
  • Ohne Mitteilung vom Verein wird die Gruppe automatisch widerrufen und muss bei Bedarf neu zertifiziert werden (Antrag AN + Verpflichtungsschein)

 


 

Quartalsabrechnung

Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Quartalsabrechnung abzugeben.
Abgabefristen bis spätestens:
I.   Quartal 11. Mai 2020
II.  Quartal 10. August 2020
III. Quartal 09. November 2020
IV.  Quartal 05. Dezember 2020 (Sonderdatum Jahresabschluss)

Sie haben Ihre Vereinsangebote (KEIN REHASPORT) noch nicht bei uns gemeldet? Kein Problem - wenn Sie uns Ihre Vereinsangebote melden (z.B. Gymnastik, Nachfolgegruppe, etc.), können Sie über die Quartalsabrechnung 6,50 / pro Stunde für Ihre Übungsleitung abrechnen. Die Meldung der Gruppen erfolgt über Frau Nelli nelli@hbrs.de oder Frau Ruppel ruppel@hbrs.de 

Laden Sie sich die aktuellen Versionen 01/2019, 02/2019 und 03/2019 unter www.hbrs.de im Downloadbereich runter.
Nutzen Sie zum Ausfüllen der Quartalsabrechnung die Ausfüllhilfe Quartalsabrechnung, so steht einer schnellen Bearbeitung nichts mehr im Wege.
Sie müssen die Formulare nicht ausdrucken, abstempeln, unterschreiben und per Post versenden - einfach abspeichern und per EMail an geschaeftsstelle@hbrs.de .

 


 

Verschiedenes

VORSICHT: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“
Ein Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ schreibtder bundesweit Sportvereine an (Muster siehe unten) und fordert sie auf, Angaben zur Eintragung in ein Register zu machen. Obwohl gemeinnützige Vereine seit Beginn 2020 von der Gebührenzahlung befreit werden können (vgl. das Rundschreiben vom 22. Januar 2020), verlangt diese Organisation für ihre Dienste einen Betrag in Höhe von 49,00 Euro. Bitte reagieren Sie NICHT auf das Schreibeb und zahlen Sie KEINE "Gebühr.
Alleine der Bundesanzeiger Verlag ist für die Führung des Transparenzregisters zuständig; er warnt auf seiner Homepage www.transparenzregister.de vor dem „kostenpflichtigen Eintragungsservice“. 

 

Wenn Sie diese E-Mail (an: Prokein@hbrs.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
Deutschland

0661-8697690