Inhalt
- Coronavirus und Rehasport
- Reginoalkonferenzen
- Jugend im HBRS
- Informationen zur Abrechnung im Rehasport
- Informationen zur Zertifizierung
- Quartalsabrechnung
- Verschiedenes
Aufhebung zentrale Abrechnung Primärkassen Hessen
Bitte reichen Sie, wenn Sie zertifizierten Rehasport anbieten, die „Verbindliche
Erklärung zur Abrechnung“ bis zum 30.06.2020
ein, die Protokollnotiz
der Primärkassen ist zu beachten.
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Regionalkonferenzen
2020
Am Wochenende vom 15.-16.02.2020 führte der Verband in Bensheim,
Wetzlar und Bebra Regionalkonferenzen durch. Rund 120 Vereine und
über 200 Teilnehmer*innen informierten sich über Wissenwertes und
Neuerungen im Verband. Der HBRS Vorstand bedankt sich für die
konstruktive und wertschätzende Teilnahme; dieser aktive und
persönliche Austausch zwischen Verbandsgremien, Geschäftsstelle und
Vereinen ist ein wichtiger Baustein für die gemeinsame
Zukunftsgestaltung. Die Präsentation
dient zur allgemeinen Übersicht, die genannten Dokumente finden Sie
unter www.hbrs.de .
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Der 32.
Jugend Länder Cup befindet sich in vollen Vorberei- tungen, alle
Informationen, Anmeldungen als Volunteer oder Möglichkeiten zur
Unterstützung finden Sie auf der Landing
Page des Jugend Länder Cups. Hierfür suchen wir noch helfende
Hände - sei aktiv - melde dich an.
Der HBRS hat sich mit der Veranstaltung „Jugend-Länder-Cup
2020“ für ein „Vereinssponsoring“ der Rhönenergie beworben. Jetzt
kommt es darauf an, dass wir im Zeitraum vom 02.-24.03.2020 so
viele Stimmen wie möglich für unser Projekt bekommen. Wie du für
unser Projekt (Jugend-Länder-Cup 2020 in Fulda) abstimmen kannst,
findest du hier: //voting.re-fd.de/anleitung/
Hier findest du unser Projekt:
//voting.re-fd.de/voting/mein-versorger-mein-verein-2020/jugend-laender-cup-2020-in-fulda/
Die 25 Projekte mit der höchsten Stimmenzahl bekommen eine
Projektförderung von je 4.000,- €.
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Hast Du
Lust, Dich sportlich auszuprobieren und neue Freunde zu finden?
Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir geben Dir an diesem Wochenende
die Gelegenheit, gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen
verschiedene Teamsportarten wie Wheelsoccer, Rollstuhlbasketball,
Fußball, vielleicht aber auch Ultimate Frisbee oder Sitzvolleyball
auszuprobieren. Auch Einzelsportarten kannst Du testen:
zum Beispiel Para Tischtennis, Para Schwimmen oder einige Disziplinen
der Para Leichtathletik.
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Informationen zur
Abrechnung im Rehasport
Wir als HBRS sind bei der Bearbeitung des Posteingangs der
Abrechnungen der Rehasport-Verordnungen in Rückstand geraten, da
viele Vereine Ihre Abrechnungen zum 30.06. + 31.12. bei uns
einreichen. Zwischenabrechnungen (Krankenkassen) können nach ca. 25
Teilnahmen oder nach Ablauf jederzeit eingereicht werden. Aktuell
wird der Posteingang vom 14.02.2020 bearbeitet.Wir bitten um
Verständnis.
Ausnahmen:
- AOK Bayern: ab Genehmigungsdatum 6 Monate und Abrechnung nur 1x
im Monat möglich
- Knappschaft: Teilnahmen bis zum 30.06. + 31.12., Einreichung erst
im Folge-Monat möglich
oder nach Ablauf
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): keine Zwischenabrechnung bzw.
Vereinswechsel
möglich, nur nach Ablauf der Verordnung
Unter www.hbrs.de finden
Sie Liste der neuen
Vergütungssätze und den aktualisierten
Leitfaden zum Ausfüllen der Rehasport Verordnung .
Zahlungsrückstände Deutsche Rentenversicherung BUND:Die
Abrechnungen mit dem Kostenträger DRV Bund konnten von Mai 2019 bis
Sept. 2019 nicht abgerechnet werden und mussten zurückgehalten
werden, da die Verträge bzgl. Vergütung auf Bundesebene in
Verhandlungen waren. Diese konnten erst nach Abschluss der
Verhandlungen abgerechnet werden. DRV Bund bearbeitet die
Abrechnungen nach Posteingang und ist sehr stark im Rückstand mit
der Bearbeitung und bittet um Geduld.Wir als HBRS haben leider
keinen Einfluss auf die Zahlungsrückstände. Sobald wir das Geld
erhalten, werden wir dieses gleich an den Verein
weiterleiten.
DRV Bund SONDERREGELUNG zur Zwischenabrechnung
aufgehoben.Vertragsverhandlungen sind gescheitert, d. h. seit dem
01.01.2020 besteht ein vertragsloser Zustand mit der DRV Bund und
es gibt keine Vergütungssätze für 2020, Abrechnungen sind aber
generell möglich.
Angebotsnummer: Auf der Teilnahmebestätigung
muss ab sofort die Angebotsnummer eingetragen werden, diese Angabe
ist notwendig, da es sich um eine feste Gruppe handelt.
ICD-Code: www.icd-code.de
oder //www.tk.de/service/app/2002918/icdauskunft/icdauskunft.app
Diagnose Autismus:Ist jetzt unter
Erkrankung Psychiatrie aufgeführt (laut AN-Formblatt) früher war es
unter Geistige Behinderung / Intellektuelle Beeinträchtigung
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Informationen zur
Zertifizierung
Überprüfung von Übungsleiter*innen (Gültigkeit der Lizenz) in
zertifizierten Gruppen
- Übungsleiter*innen
in zertifizierten Gruppen müssen eine gültige Lizenz haben
- Der Verein muss den
HBRS informieren, wenn die ÜL-Lizenz abgelaufen ist und
mitteilen, welche(r) Übungsleiter*in die Gruppe übernimmt bzw.
ob die Gruppe abgemeldet wird
- Ohne Mitteilung vom
Verein wird die Gruppe automatisch widerrufen und muss bei
Bedarf neu zertifiziert werden (Antrag
AN + Verpflichtungsschein)
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Quartalsabrechnung
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Quartalsabrechnung abzugeben.
Abgabefristen bis spätestens:
I. Quartal 11. Mai 2020
II. Quartal 10. August 2020
III. Quartal 09. November 2020
IV. Quartal 05. Dezember 2020 (Sonderdatum Jahresabschluss)
Sie haben Ihre Vereinsangebote (KEIN REHASPORT) noch nicht bei uns
gemeldet? Kein Problem - wenn Sie uns Ihre Vereinsangebote melden
(z.B. Gymnastik, Nachfolgegruppe, etc.), können Sie über die
Quartalsabrechnung 6,50 / pro Stunde für Ihre Übungsleitung
abrechnen. Die Meldung der Gruppen erfolgt über Frau Nelli nelli@hbrs.de oder
Frau Ruppel ruppel@hbrs.de
Laden Sie sich die aktuellen Versionen 01/2019, 02/2019 und 03/2019
unter www.hbrs.de im Downloadbereich
runter.
Nutzen Sie zum Ausfüllen der Quartalsabrechnung die Ausfüllhilfe
Quartalsabrechnung, so steht einer schnellen Bearbeitung nichts
mehr im Wege.
Sie müssen die Formulare nicht ausdrucken, abstempeln,
unterschreiben und per Post versenden - einfach abspeichern und per
EMail an geschaeftsstelle@hbrs.de .
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Verschiedenes
VORSICHT: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das
Geldwäschegesetz“
Ein Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister
e.V.“ schreibtder bundesweit Sportvereine an (Muster
siehe unten) und fordert sie auf, Angaben zur Eintragung in ein
Register zu machen. Obwohl gemeinnützige Vereine seit Beginn 2020
von der Gebührenzahlung befreit werden können (vgl. das
Rundschreiben vom 22. Januar 2020), verlangt diese Organisation für
ihre Dienste einen Betrag in Höhe von 49,00 Euro. Bitte reagieren
Sie NICHT auf das Schreibeb und zahlen Sie KEINE "Gebühr.
Alleine der Bundesanzeiger Verlag ist für die Führung des
Transparenzregisters zuständig; er warnt auf seiner Homepage www.transparenzregister.de
vor dem „kostenpflichtigen Eintragungsservice“.
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