Inhalt
- Aus- und Fortbildungstermine 2020
- Lizenzverlängerung
- Zertifizierungsverfahren
- TalentTag 01.12.2019 in Frankfurt
- Abrechnung Rehasport - Hinweise
- Quartalsabrechnung III. Quartal bis 09.11.2019
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Aus- und
Fortbildungstermine 2020
Bald ist es wieder so weit - die neuen Aus- und Fortbildungstermine
2020 sind in der finalen Prüfung beim DBS. Der HBRS stellt seine
neuen Termine 2020 zur Buchung voraussichtlich am 07.10.2019 unter www.sportbildung-hessen.de online.
Der DBS-Lehrangsplan 2020 wird nur noch digital als
E-Paper auf www.sportbildung-hessen.de
zur Verfügung gestellt.
An dieser Stelle möchten wir schon einmal auf unsere AGBs hinweisen, hier finden Sie entsprechende
Hinweis (z.B. Bildungsscheck, Stornogebühren, etc.).
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Lizenzverlängerung
Alle Lizenzen, die zu 31.12.2019 auslaufen, können ab dem
01.10.2019 über das Portal www.sportbildung-hessen.de verlängert
werden. Lizenzen, die zu einem anderen Datum ungültig werden,
können entsprechend 3 Monate vor Ablauf über o.g. Portal zur
Verlängerung eingereicht werden. Aufgrund des LIMS-Systems können
früher eingereichte Anträge nicht durch uns bearbeitet werden,
diese müssen wir leider ablehnen. Bitte achten Sie auf die
Einreichungsfrist.
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Zertifizierungsverfahren
Ab dem 29.06.2019 tritt die Überarbeitungen der „Richtlinie zur
Durchführung des Rehabilitationssports im DBS“ sowie des
bundeseinheitlichen Anerkennungsverfahrens mit sofortiger Wirkung
in Kraft. Aufgrund der Änderungen ist es erforderlich, auch das Formblatt
E von jedem Verein/örtlichen Träger erneut einzuholen (der HBRS hat
alle Vereine dies bzgl. per EMail angeschrieben).
Wichtig: Unterschrift Formblatt E
Da wir die Vertretungsberechtigung (einzeln, mehrere
Vorstandsmitglieder) des Vorstands gemäß § 26 BGB nicht prüfen
können, bitten wir Sie, das Formblatt E gemäß des
Vereinsregisterauszugs zu unterschreiben.
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TalentTag 01.12.2019 in
Frankfurt
Der letzet TalentTag 2019 findet in Frankfurt statt - hier suchen
wir junge Talente in den Sportarten Para Schwimmen und
Rollstuhlbasketball.
Die TalentTage bieten jungen Menschen den Einstieg in den
Behindertensport - "Entdecke deine sportlichen Talente".
Die TalentTage werden durch Spenden aus dem jährlichen Firmenlauf
J.P. Morgan Corporate Challenge ermöglicht.
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Abrechnung Rehasport -
Hinweise
Verordnungsrelevante Diagnose
Der Verein muss bei der Aufnahme bzw. Vorstellung des Patienten das
Beratungsprotokoll (Formblatt B) anwenden und dabei gleichzeitig
auf der Verordnung auf die indikationsgerechte Diagnose achten.
Falls auf der Verordnung mehrere Diagnosen (z.B. HWS-Syndrom,
Diabetes mellitus, KHK) für unterschiedliche Indikationsbereiche
(Orthopädie, Innere Medizin, usw.) angegeben wurde, so muss der
behandelnde Arzt genauer erläutern, für welche Erkrankung
(Indikationsbereich) der Rehasport ausgeübt werden soll.
Teilnahmebestätigungen
Wir beziehen uns auf die neueste Ausgabe der „Richtlinien zur Durchführung des
Rehabilitationssports im Deutschen Behindertensportverband
(DBS)" unter Punkt 11: Teilnahmebestätigung /
Anwesenheitsliste. Bitte verwenden Sie ab sofort die vertraglich
vereinbarten Vordrucke der Teilnahmebestätigung.
Leitfaden und die aktuelle Vergütungsliste
Auf unserer Homepage ist der aktuelle Leitfaden zum Ausfüllen der Rehasportverordnung
und die Liste der Vergütungssätze eingestellt, bitte
diese beachten, um eine reibungslose Abrechnung zu
gewährleisten.
Zwischenabrechnungen
Eine aktuelle Auswertung aus unserem Abrechnungszentrum zeigt, dass
es in letzter Zeit vermehrt Abrechnungen mit einer Teilnahme bzw.
wenig Teilnahmen zur Zwischenabrechnung eingereicht werden. Dies
führt zu längeren Bearbeitungszeiten und Papierverschwendung. Laut Beratungsleitfaden des Landessportbund Hessen e. V.
( Seite 28) ist eine Zwischenabrechnung erst nach ca. 25 Teilnahmen
möglich.Der Verein muss für Kosten der Übungsleiter, Raummiete etc.
in Vorleistung gehen, da erst nach Abschluss der Reha-Maßnahme die
Kosten zurückerstattet werden.
AOK Bayern – Zwischenabrechnungen
Eine Zwischenabrechnung ist erst nach 6 Monaten ab
Genehmigungsdatum möglich, bitte beachten.
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Quartalsabrechnung III.
Quartal bis 09.11.2019
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Quartalsabrechnung abzugeben.
Abgabefristen bis spätestens:
I. Quartal 11. Mai 2019
II. Quartal 10. August 2019
III. Quartal 09. November 2019
IV. Quartal 05. Dezember 2019 (Sonderdatum Jahresabschluss)
Sie haben Ihre Vereinsangebote (KEIN REHASPORT) noch nicht bei uns
gemeldet? Kein Problem - wenn Sie uns Ihre Vereinsangebote melden
(z.B. Gymnastik, Nachfolgegruppe, etc.), können Sie über die
Quartalsabrechnung 6,50 / pro Stunde für Ihre Übungsleitung
abrechnen. Die Meldung der Gruppen erfolgt über Frau Nelli nelli@hbrs.de oder Frau Ruppel
ruppel@hbrs.de
Laden Sie sich die aktuellen Versionen 01/2019, 02/2019 und 03/2019 unter www.hbrs.de
im Downloadbereich runter.
Nutzen Sie zum Ausfüllen der Quartalsabrechnung die Ausfüllhilfe Quartalsabrechnung, so steht einer
schnellen Bearbeitung nichts mehr im Wege.
Sie müssen die Formulare nicht ausdrucken, abstempeln,
unterschreiben und per Post versenden - einfach abspeichern und per
EMail an Frau Lorenzen lorenzen@hbrs.de .
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